Zur großen Verunsicherung bei Heilpraktikern und ihren Patienten haben Bundesländer geführt, die die Behandlung bei den Therapeut*innen auf die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) beschränken wollen.
Eine Heilpraktikerin hat gegen diese Beschränkung geklagt. Und das Gericht hat jetzt Grundsätzliches entschieden – zum Guten für Heilpraktiker*innen und Patienten.
Die Urteilsbegründung enthält einige interessante, grundsätzliche Aspekte, die die Position der Heilpraktiker stärken. Die Richter stellten nämlich eine Ungleichbehandlung der Heilpraktiker mit Blick auf das Grundgesetz fest, die in diesem Fall geändert werden sollte.
Wenn Sie ab Januar Ihrem Hund Globuli geben, dann machen Sie sich strafbar. Und wenn Sie als Tierheilpraktikerin ab Januar einem Pferdebesitzer Globuli für sein Tier empfehlen, dann machen Sie sich ebenfalls strafbar. Beides sind dann Ordnungswidrigkeiten und können mit mehreren tausend Euro Strafzahlung belegt werden. Diese Absurdität möchte der Bundesrat am Freitag, 17.9., beschließen. Sie ist Teil des zur Verabschiedung anstehenden Gesetzespaketes zum neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das ab Janaur 2022 in Kraft treten soll. Gegen dieses absurde Gesetz aktiv geworden sind Tierheilpraktiker*innen, die u.a. eine Petition gestartet haben (Infos: Link). Über den aktuellen Stand sprach ich mit der Tierheilpraktikerin Kristin Trede (Mitglied im Vorstand des Tierheilpraktiker-Verbandes BkTD.).
Christian Becker: Wie ist der Stand bei der Petition?
Kristin Trede: Per heute haben wir ca. 21.000 Stimmen erreicht, sind somit noch weit vom Quorum der 50.000 Stimmen entfernt. Das Ziel von 50.000 Stimmen ist für die kurze Laufzeit der Petition, die im Hinblick auf die morgige Sitzung des Bundesrates notwendig war, sehr ambitioniert. Dennoch haben wir heute die Petition mit allen bisherigen Unterschriften an die Mitglieder des Bundesrates weitergeleitet. Wir beabsichtigen, die Laufzeit der Petition zu verlängern und uns zusätzlich zu den Adressaten Bundesrat und Bundespräsident nun auch direkt an den demnächst neu zusammengesetzten Bundestag zu wenden.
Christian Becker: Wie reagieren Betroffene (Tierhalter, Tierheilpraktiker*innen, etc.) auf die Absicht der Politik, Homöopathie für Tiere stark einzuschränken?
Kristin Trede: Vor allem mit Ungläubigkeit und Unverständnis. Ca. 8000 der Unterzeichner haben auf der Petitionsseite mit einem Kommentar ihre Betroffenheit ausgedrückt. Uns wundert jedoch, dass von vielen Seiten anscheinend der Ernst der Lage noch nicht erkannt wurde. Es muss jedem klar sein, dass zukünftig Einschränkungen auch für weitere komplementäre und alternative Therapiemethoden drohen.
Christian Becker: Gibt es Signale aus der Politik, und wenn ja, welche?
Kristin Trede: Direkte Reaktionen auf die Petition gibt es aus der Politik bisher nicht. Seitens der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V. und dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands e.V., sowie auch als einzelne Betroffene, sind wir jedoch nach wie vor im Dialog mit Politikerinnen und Politikern unterschiedlichster Parteien, auch z.B. über Abgeordnetenwatch.de. Die meisten Politiker*innen bringen immer wieder die gleichen Phrasen vor, andere schauen differenziert auf die Thematik und signalisieren Unterstützung. Es fällt auf, dass auch diejenigen, die im Bundestag dem Gesetz zugestimmt haben, sich der Konsequenzen für unsere Berufsgruppe nicht bewusst sind. Es wird auch deutlich, wie sehr sich Politikerinnen und Politiker für ihre Entscheidung auf die Informationen aus den Ministerien verlassen anstatt sich durch ausgewogene Recherche eine Meinung zu bilden. Erfreulich ist, dass durch unsere Kontaktaufnahme einige Termine für weitere persönliche Gespräche mit Politikerinnen zustande gekommen sind, damit wir ihnen weitere Hintergründe und Informationen zur Problematik liefern können.
Christian Becker: Was kann jeder Homöopathie-Fan tun, um sich für die Homöopathie (für Tiere) einzusetzen?
Kristin Trede: Die Petition unterzeichnen und vor allem so viel wie möglich weiterleiten und Bekannte und Freunde um Zeichnung bitten!! Darüber hinaus die Politikerinnen und Politiker im eigenen Wahlkreis per E-Mail oder über Abgeordnetenwatch anschreiben, wie sie zum faktischen Berufsverbot die Tierheilpraktiker*innen , die sich auf die klassische Tierhomöopathie spezialisiert haben, aufgrund des § 50 Absatz 2 des TAMG stehen bzw. was sie für den Erhalt des Berufes tun wollen. Die meisten Politikerinnen und Politiker sind aus den bekannten Gründen sehr bemüht.
Seit vielen Monaten gibt es bei Heilpraktikern ein wichtiges Thema: Was steht im Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht und wann wird es veröffentlicht? Soll der Beruf sogar abgeschafft werden, so eine Fragestellung des Gutachtens.
Nun gibt es Klarheit: Das Bundesministerium für Gesundheit hat das von ihm beauftragte Rechtsgutachten auf seiner Webseite veröffentlicht (Link zum Gutachten auf BMG-Seite). Auf 308 Seiten analysiert der Jurist und Gutachter Prof. Christoph Stock die bestehende Rechtslage und macht Vorschläge zum Heilpraktikerrecht.
Bisher hat keine Zeitung oder anderes Medium über das Gutachten berichtet. Sie lesen also (wieder einmal) exklusiv hier im Homoeopathiewatchblog und Heilpraktiker-Newsblog von diesem wichtigen Thema für die Alternativ- und Komplementärmedizin. Da das Thema alle 50.000 Heilpraktiker und ihre Hunderttausende Patienten betrifft, ist es wichtig, Transparenz zu schaffen und alle zu informieren – auch an Pfingsten. Insbesondere, da die Anti-Heilpraktiker-Lobby der Skeptiker-Sekte seit Freitag über das Gutachten twittert und ihre PR-Maschine gegen Heilpraktiker anwirft.
Ein wichtiges Fazit des Gutachtens auf die Frage, soll der Beruf abgeschafft werden, lautet, so der Gutachter Prof. Stock auf den Seiten 264 und 265: „Im Moment ist kein Grund erkennbar, der es aus verfassungsrechtlicher Sicht rechtfertigen könnte, den Heilpraktikerberuf abzuschaffen. … Von dem Berufsstand der Heilpraktiker*innen gehen insgesamt keine schweren, nachweisbaren oder auch nur höchstwahrscheinlichen Gefahren aus. … Das kriminelle Verhalten Einzelner kann nicht die Abschaffung eines gesamten Berufsstandes rechtfertigen, zumal sich derartige Vorkommnisse auch in anderen Heilkundeberufen ereignen. … Die Abschaffung des Heilpraktikerberufs bedeutet zugleich einen erheblichen Eingriff in die Autonomie derjenigen Personen, die die Berufstätigen aufsuchen. Diesen Patient*innen kann nicht pauschal die Absicht der Selbstschädigung unterstellt werden. Umso mehr ist ein solcher Eingriff mit Fakten zu belegen und mit dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen.“
Das ist die gute Nachricht des Gutachtens. Allerdings stellt das Gutachten den Heilpraktiker-Beruf auf vielen Seiten vor besondere Herausforderungen. Das Gutachten bietet also Chancen und Risiken. Es ist nun an den Verbänden der Heilpraktiker, das Gutachten zu analysieren, Schlüsse zu ziehen, Positionen zu formulieren und den Berufsstand gemeinsam und stark gegenüber der Landes- und Bundespolitik zu vertreten. Die nächsten Monate vor und nach der Bundestagswahl werden arbeitsreich für die Verbände sein. Denn es gilt für sie, nun mit Blick auf das Rechtsgutachten die politischen Pflöcke einzuschlagen, auf denen das Haus des Heilpraktikerberufs in den nächsten Jahrzehnten sicher und fest stehen kann.
Das Gesundheitsministerium hat bisher keine Presseaktivitäten zur Veröffentlichung des Gutachtens gestartet. Es definiert nur verfahrenstechnisch in einer kurzen Begleitmeldung zum Gutachten den weiteren Fahrplan: „Mit dem Rechtsgutachten ist eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts geschaffen worden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird in einen ersten fachlichen Austausch mit den für den Vollzug des Heilpraktikergesetzes zuständigen Ländern treten, in einem weiteren Schritt werden dann die betroffenen Verbände in den Diskussionsprozess einbezogen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist dabei bestrebt, einen transparenten Meinungsbildungsprozess zu strukturieren, in den alle betroffenen Kreise einbezogen werden.“
Nächster wichtiger Termin, bei dem das nun vorliegende Rechtsgutachten politisch eine Rolle spielen dürfte: Am 16. Juni tagt die Gesundheitsministerkonferenz digital unter Vorsitz Bayerns.
Wie ist Ihre Meinung als Heilpraktiker*in, als Patient, als Verband zum Rechtsgutachten? Teilen Sie Ihre Einschätzung mit den Leser*innen und diskutieren Sie – einfach über die Kommentarspalte unter diesem Artikel.
Wie viele Patienten behandelt ein Heilpraktiker täglich? Wie viele ein Homöopath oder TCM-Therapeut? Welche Einkommen haben die drei Berufe – in Teil- oder Vollzeit? Wie und wo lassen sie sich ausbilden? Erstmals untersucht ein Studie den Arbeitsalltag, Ausbildung, Einkommen der drei Berufe und zeigt Unterschiede. Die Ergebnisse dürfen jeden betroffenen Therapeuten interessieren, da er sich damit vergleichen kann. Und die Ergebnisse dürften die Heilpraktiker freuen. Hier die Details:
Bisher sind solche Arbeitsalltag/-markt-Studien zu nicht-ärztlichen Berufen spärlich. Wissenschaftler einer Universität haben erstmals eine Arbeitsmarktstudie über Berufe der traditionellen und komplementären Medizin durchgeführt und veröffentlicht. Finanziert haben die Studie Institute für Gesundheitsforschung.
Heilpraktiker , Homöopathen und TCM-/Akupunktur-Therapeuten wurden hinsichtlich ihrer Demografie, Praxismerkmale, Ausbildung, Einkommen befragt. 1.205 Therapeuten haben teilgenommen und ausführlich geantwortet.
Ein Ergebnis: Heilpraktiker verdienten am meisten (sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit), gefolgt von TCM-Therapeuten und Homöopathen.
Arzneimittel sind für Heilpraktiker*innen und ihre Patient*innen sehr wichtig und unterliegen vielen Regeln durch den Gesetzgeber. Um die Interessen der Heilpraktikerschaft gegenüber Gesetzgeber und Behörden in diesem stark regulierten Bereich zu vertreten, gibt es eine spezielle Kommission: die Arzneimittelkommission der Deutschen Heilpraktiker (AMK, Link zur Webseite). Die AMK wird getragen vom Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH), von ihrer Arbeit profitieren alle Heilpraktiker. Gegründet wurde die AMK in den 1980er Jahren vom Verband FDH.
Um dieses wichtige aber nicht so schlagzeilenträchtige Thema etwas erlebbarer zu machen, habe ich Arne Krüger interviewt – er ist Sprecher der AMK (Heilpraktiker, Tierarzt, 1. Vizepräsident des FDH, 2. Vorsitzender der Arthur Lutze Gesellschaft zur Förderung der Homöopathie und Naturheilkunde) interviewt. Ergänzend habe ich Ursula Hilpert-Mühlig (Heilpraktikerin, Präsidentin des FDH) zur Gründung und Bedeutung der AMK befragt.
Christian Becker: Was ist die AMK, was macht sie und wie setzt sie sich zusammen?
Arne Krüger (Foto privat)
Arne Krüger: Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker(AMK) ist eine Institution,welche die Heilpraktikerschaft bei den für den Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte zuständigen Behörden vertritt. Das sind insbesondere das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte/ BfArM,das Paul-Ehrlich-Institut für Sera und Impfstoffe, das Bundesministerium für Gesundheit. Kontakte bestehen auch zum Deutschen Bundestag, da dieser ja per Gesetz Einfluss auf Arzneimittel und Medizinprodukte nimmt.
Die AMK wird von ihren Trägerbänden finanziell getragen und organisatorisch unterstützt. Die Trägerverbände sind die Verbände des Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH), der sich zusammensetzt aus dem Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Freier Verband Deutscher Heilpraktiker, Verband Deutscher Heilpraktiker und Union Deutscher Heilpraktiker, und als Kooperationspartner der Heilpraktikerinnenverband Lachesis.
Obgleich die Arbeit der AMK nur von diesen Berufsverbänden getragen und finanziell und personell unterstützt wird, profitieren letztendlich alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker davon.
Die Mitglieder der AMK sind von den Trägerverbänden berufene Fachleute. Sie sind i.d.R. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, oftmals mit weiteren beruflichen Qualifikationen, z.B. als Apotheker/innen, Tierärzte/innen, Rettungssanitäter/innen, Biologen/innen und andere Naturwissenschaftler/innen. Dadurch wird neben der praktischen Erfahrung aus dem Bereich der Besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie)auch Fachwissen aus der Pharmakologie, Pharmazie und aus dem Arzneimittelrecht eingebunden.
Christian Becker: Was macht die AMK im Bereich Arzneimittel, was sich im Alltag von Heilpraktikern und Patienten zeigt?
Arne Krüger: Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker nimmt zu allen Änderungsentwürfen im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht Stellung, soweit diese für den Heilpraktikerberuf von Bedeutung sind.
Die Stellungnahmen der AMK an das Bundesministerium oder den Deutschen Bundestag werden oftmals auch durch persönliche Kontakte vorgetragen oder in Anhörungen des Ministeriums oder des Gesundheitsausschusses des Bundestages in direkter Vertretung eingebracht.
Im Bereich des Risikoverfahrens bei Arzneimitteln (Stufenplan) ist die Arzneimittelkommission gesetzlich benannte Ansprechpartnerin der Behörden und nimmt mit ihren Vertretern an den regelmäßigen Sitzungen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) teil.
Bei Risikomeldungen von Arzneimitteln, die den Heilpraktikerberuf betreffen,informiert die AMK die Heilpraktikerverbände und die Heilpraktikerschaft, z.B. über die öffentliche Homepage der Arzneimittelkommission. Diese können auch Patienten einsehen und sich bei Selbstmedikation entsprechend informieren.
So ist die AMK eingebunden in die Arzneimittelsicherheit auch von verschreibungsfreien Medikamenten. Das ist für den Berufsstand als auch für unsere Patienten von großer Bedeutung, da Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nur ins diesem Sektor verordnen dürfen und damit über einen entsprechenden Erfahrungsschatz verfügen, um Risikomeldungen oder Meldungen von Nebenwirkungen auch als solche bewerten zu können.
Von großer Bedeutung ist auch die Zusammenarbeit mit den Zulassungskommissionen für Arzneimittel. Da gibt es Kommissionen für Homöopathie, für Phytotherapie, für Anthroposophie. Es gibt die Deutsche Arzneibuchkommission und die Homöopathische Arzneibuchkommission, und es gibt die Sachverständigenausschüsse für Verschreibungspflicht und Apothekenpflichtsowie für Standardzulassungen von Arzneimittel. In all diesen Kommissionen und Ausschüssen sind auch Vertreter der Heilpraktikerschaft, die nicht selten von der AMK gestellt werden.
In diesen Kommissionen wird über die Zulassung von Arzneimitteln entschieden und hierbei auch der Sachverstand der Heilberufe hinzugezogen. So können aus der Heilpraktikerschaft die medizinischen Erfahrungen der jeweiligen Therapierichtungen eingebracht und zu deren Erhalt beigetragen werden.
Christian Becker: Welche Rolle spielt die AMK für die Heilpraktiker politisch?
Arne Krüger: Die Arzneimittelkommission ist als einzige Vertretung der Heilpraktikerschaft im Arzneimittelgesetz verankert und hat deshalb eine besondere staatliche Akzeptanz bei den Behörden. Im Wesentlichen wird dies in enger Abstimmung mit den Trägerverbänden genutzt, um etwas für den Berufsstand zu erreichen. Neben den Trägerverbänden ist die Arzneimittelkommission aber auch Ansprechpartner für andere Heilpraktikerverbände oder auch nicht verbandlich gebundene Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
Ein besonderer Vorteil ist es dabei, dass die AMK selbst nicht verbandlich gebunden ist. Sie ist quasi neutral und unabhängig von einseitigen Verbandsinteressen. Sie kann ihr Hauptaugenmerk auf arzneiliche Thematik richten. Damit ist sie auch gerngesehener Ansprechpartner bei vielen bio-pharmazeutischen Herstellern.
Neben der Geschäftsstelle der AMK in Bonn, in unmittelbarer Nähe zum Bundesministerium für Gesundheit und dem BfArM, hat die Arzneimittelkommission zusammen mit dem Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände auch eine Geschäftsstelle in Berlin, am Sitz des Deutschen Bundestags. Durch diese räumliche Nähe können regelmäßige Kontakte gehalten und viele Themen auch auf dem „kurzen Dienstweg“ besprochen werden.
Christian Becker: Wie sieht Ihre praktische Arbeit in der AMK als Sprecher aus?
Arne Krüger: In meiner praktischen Tätigkeit als Sprecher der Arzneimittelkommission kommt mir neben meiner Erfahrung als Heilpraktiker durchaus auch zugute, dass ich als Tierarzt auch die Herstellung von Arzneimitteln im Studium gelernt habe.
Ein wichtiger Teil der Tätigkeit besteht neben der Durchsicht und Begutachtung von rechtlichen Änderungsentwürfen, Gesetzen und Verordnungen auch darin, Stellungnahmen zu aktuellen Themen zu erstellen und ggf. auch Informationen für die Verbände und die Kollegenschaft zusammenzustellen.
Dann müssen die Sitzungen der Kommissionen vorbereitet und die Mitglieder in den Kommissionen bei ihrer Tätigkeit unterstützt werden.
Viele Anfragen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie von Heilpraktikerverbänden müssen bearbeitet und beantwortet werden. Dazu kommt auch oftmals die notwendige arzneimittelrechtliche, pharmakologische oder pharmazeutische Recherche.
Zum Beispiel im Rahmen der Verschreibungspflicht für Eigenblut, die uns in den letzten zwei Jahren ganz besonders beschäftigt hat, gab es hunderte von Anfragen, bei denen die Kolleginnen und Kollegen individuell zu beraten waren und immer noch zu beraten sind.
Oftmals tun sich Kolleginnen und Kollegen schwer beim Verfassen von Meldungen an Arzneimittelbehörden, wie z.B. die Anzeigepflicht bei der Herstellung von Arzneimitteln in der Praxis. Auch hierbei ist die AMK Ansprechpartner und hilft bei Bedarf weiter.
Innerhalb der Arzneimittelkommission werden dann entsprechende Themen beraten und in Absprache mit den Verbänden auch Stellungnahmen verfasst.
Wie kam es zur AMK und welche Bedeutung hat sie? Fragen an Ursula Hilpert-Mühlig, Präsidentin des FDH.
Christian Becker: Seit wann unterstützen Sie die AMK und was hat Sie dazu bewogen?
Ursula Hilpert-Mühlig: „Die AMK wurde in den 1980er Jahren vomFDH (der damals noch Deutsche Heilpraktiker e.V. hieß) gegründet. Die Idee war, einen Fachausschuss für die typischerweise von der Heilpraktikerschaft angewendeten und verordneten Arzneimittel zu haben. Dazu zählen insbesondere die Besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie) sowie traditionelle Arzneimittel.
Man orientierte sich dabei an der Arzneimittelkommission der Ärzte und Apotheker und sah darin eine sinnvolle Möglichkeit, die Kollegenschaft in arzneilichen Fragen zu beraten und ihnen neue Entwicklungen vorzustellen. Auch als freiwillige Meldestelle über unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln sollte die AMK dienen.
Zu guter Letzt eine persönliche Anmerkung:
Es kommt nicht oft vor, dass sich ein Journalist für die Sacharbeit von Heilpraktikerverbänden interessiert. Zugegeben: das Thema ist auch nicht wirklich spannend und daher keine Schlagzeile wert. Doch gerade hier wird in verbandlicher Eigenverantwortung viel für die Tätigkeitsfelder des Heilpraktikerberufes, für den Erhalt der Therapievielfalt und für die Patientensicherheit geleistet. Vieles davon geschieht in unspektakulärer Kleinarbeit, getragen von großem Idealismus und Engagement der daran beteiligten Kolleg*innen, die diese berufsständische Arbeit oftmals neben ihrer Praxistätigkeit leisten. Sie stehen in den oben erwähnten Fachausschüssen einem Pulk von angestellten Verbandsfunktionären gegenüber, die unseren Beruf selten wohlwollend sehen. Und sie müssen sich dazu aus der Kollegenschaft Vorwürfe anhören, warum sie dies oder jenes nicht durchgesetzt oder eine Verschreibungspflicht nicht verhindert haben.
All diesen Kritikern und denjenigen, die behaupten, „die Verbände tun zu wenig“, schlage ich vor, sich doch selbst für solche Funktionen zur Verfügung zu stellen, auch deshalb, weil Nachwuchs dringend gebraucht wird. Denn ich sehe mit Sorge, dass diese vom Gesetzgeber geschaffenen Positionen für unseren Berufsstand bald mangels engagierter Kolleg*innen nicht mehr besetzt werden können.“
Bayern verstärkt seine Corona-Tests mit Testpflicht an Schulen und Click&Meet-Einkaufen mit negativem Test. In vielen Regionen werden daher immer mehr Testmöglichkeiten und neue Testzentren geschaffen. Bisher betraf dies vor allem Ärzte, Apotheken und Pflegedienste. Als eines der ersten Landratsämter möchte das Landratsamt Freyung-Grafenau im Bayrischen Wald weitere Fachkräfte beteiligen und auch bei Heilpraktikern Corona-Testzentren/Teststellen einrichten. Das Amt veröffentlicht daher am 13. April einen Aufruf an Heilpraktiker (und andere Heil- und Gesundheitsfachberufe). Sie möchten, führt das Amt in seinem Aufruf aus, „möglichst flächendeckend eigenständig PoC-Antigentests (Schnelltests) im Sinne der Bürgertestung entsprechend der bundesweiten Coronavirus-Testverordnung anbieten. Die Beauftragung zur Durchführung von Bürgertestungen mittels Schnelltest erfolgt auf Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt. Einrichtungen, bei denen die Bereitschaft zur Durchführung von PoC-Antigentests besteht, und die entsprechend vom Gesundheitsamt beauftragt werden möchten, sollten sich per E-Mail an lgl-corona-testportal@landkreis-frg.de wenden; dort erhalten Sie dann alle weiteren relevanten Informationen.“ Landrat Sebastian Gruber erklärt: „Ich hoffe, dass sich viele Einrichtungen im Landkreis bereit erklären, diese Testungen durchzuführen. Breit angelegte Tests sind ein Standbein um wieder Schritte in Richtung Normalität und Öffnung gehen zu können“.
Hier geht es zum Aufruf des Landratsamtes mit weiteren Informationen (Link).
Wie ist das in Ihrer Region? Ist das Landsratsamt Freyung-Grafenau ein Einzelfall oder gibt es bundesweit noch ähnliche Aufrufe an Heilpraktiker, ein Corona-Testzentrum einzurichten? Berichten Sie als Heilpraktiker*in gern von Ihrer Situation vor Ort in den Kommentaren hier im Heilpraktiker-Newsblog.
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat sich ein politisches Drama um den Heilpraktiker-Beruf abgespielt. Das Gute: Das Drama ist für den Heilpraktiker-Beruf und seine Millionen Patienten gut ausgegangen. Dass es gut ausgegangen ist, kam aber nicht zufällig, sondern ist einzelnen Akteuren der Heilpraktiker zu verdanken. Die öffentlichen Spuren und Folgen dieses Dramas möchte ich in diesem Artikel nachverfolgen. Erstmals hatte ich in der Frühphase des Dramas im November hier im Newsblog auf das Thema aufmerksam gemacht (Link).
Drama, I. Akt
Es treten drei Akteure im ersten Akt des Dramas auf. Der Gesundheitsminister Jens Spahn, der Verband der Laborärzte, die Anti-Heilpraktiker-Lobby aus Rossdorf. Das Drama beginnt damit, dass der Gesundheitsminister ein Gesetz überarbeiten möchte, das MTA-Gesetz. Als das publik wird, fordert der Verband der Laborärzte via Medien, dass im Rahmen des Gesetzes den Heilpraktikern die im Gesetz bislang verbriefte Möglichkeit für Laborleistungen (Erbringen, Anweisung) entzogen wird. Kurze Zeit später wird die Anti-Heilpraktiker-Lobby aus Rossdorf aktiv. Sie platziert im SWR einen TV-Beitrag, der den Heilpraktiker-Beruf denunziert. Die Redakteurin des Beitrages arbeitet nicht nur beim SWR, sondern auch für das Medienportal Medwatch, das von einem juristischen Abmahnverein finanziert wird, der auch die Anti-Heilpraktiker-Lobby aus Rossdorf finanziert. Fazit: Der politische Boden – begleitet von medialen Forderungen und Verunglimpfungen der Anti-Lobby – soll vorbereitet werden, um dem Heilpraktiker-Beruf nach der Eigenbluttherapie nun auch die Laborleistungen zu entziehen.
Drama, II. Akt
Das Drama gegen die Heilpraktiker nimmt seinen Lauf. Ganz plötzlich entscheidet der Gesundheitsminister, dass der Passus mit den Laborleistungen für Heilpraktiker aus dem Gesetzentwurf für das MTA-Reformgesetz gestrichen werden soll. Offensichtlich wollte er dem Heilpraktiker-Beruf lautlos ohne öffentlichen Widerstand wie bei der Eigenbluttherapie eine weitere wichtige Säule des Berufs streichen. Als „Salami-Taktik“ gegen den Heilpraktiker-Beruf kritisierte als einzige Oppositionspartei Die Linke mit dem Abgeordneten Harald Weinberg in der ersten Lesung des Gesetzes diesen Versuch des Ministers. Und fast hätte Spahn Erfolg gehabt. Aber nur fast, denn manche Heilpraktiker waren aufmerksam und haben die Absicht des Gesundheitsministers durchschaut. Wie eine Stellungnahme des Fachverband Deutscher Heilpraktiker zeigt (Link zur Stellungnahme), hat der FDH die mögliche Gefahr für den gesamten Berufsstand frühzeitig erkannt. Nicht nur das. Der FDH hat an den Gesundheitsausschuss des Bundestages eine unaufgeforderte Stellungnahme geschrieben und ihn erstens darauf aufmerksam gemacht, dass die Heilpraktiker-Verbände im Gesetzgebungsverfahren nicht angehört wurden und hat zweitens die Folgen für die Heilpraktiker sauber argumentiert.
Drama, III. Akt
Das Drama verläuft für den Gesundheitsminister anders, als er dachte. Er sieht sich nach Stellungnahme des FDH plötzlich Fragen des Gesundheitsausschusses und der eigenen Partei ausgesetzt, warum und wie er ohne Anhörung Laborleistungen für Heilpraktiker streichen will. Ab jetzt bekommt Spahn Gegenwind: Der Gesundheitsausschuss setzt eine öffentliche Anhörung an, bei der auch das Thema Heilpraktiker/Laborleistungen auf der Tagesordnung steht. Eingeladen wird der Dachverband der Deutschen Heilpraktiker DDH, bei dem der Fachverband Deutscher Heilpraktiker Mitglied ist – und der mit seiner Präsidentin Ursula Hilpert-Mühlig im Gesundheitsausschuss den Abgeordneten Rede und Antwort steht (Link zur Anhörung). Ihre Aussage im Ausschuss bringt viele Abgeordnete zum Nachdenken für die Heilpraktiker, wie sich später zeigt.
Ein im zweiten Akt des Dramas stillerer Akteur wird aber jetzt laut – die Anti-Heilpraktiker-Lobby. Kurz vor der Abstimmung des MTA-Reformgesetzes mit dem für Heilpraktiker negativen Passus veröffentlicht die Süddeutsche Zeitung einen Artikel gegen Heilpraktiker – von der Redakteurin, die schon den SWR-TV-Beitrag im ersten Akt zu verantworten hat. Die Redakteurin hatte vor einiger Zeit einen Medienpreis der Anti-Heilpraktiker-Lobby erhalten. Offenbar wollte die Lobby die Entscheidung im Bundestag via Medienarbeit beeinflussen. Was ihr misslang.
Nach der Anhörung und vielen Gesprächen mit Politikern sowie weiteren Stellungnahmen nimmt das Drama eine ungeahnte, für Heilpraktiker positive Wendung: In einem Änderungsantrag fordert die Regierungskoalition, die Laborleistungen für Heilpraktiker zu erhalten. Am Tag vor der Entscheidung des Gesetzes im Bundestag hat die CDU-Bundestagsfraktion das sogar öffentlich bestätigt und begründet (Link). Die Fraktion hat sich damit über den Willen ihres Parteikollegen und Ministers hinweggesetzt.
Wie in jedem guten Drama gibt es ein Happy End – diesmal für Heilpraktiker: Am 28. Januar hat der Bundestag das MTA-Reformgesetz inklusive der Laborleistungen für Heilpraktiker verabschiedet.
Die Heilpraktiker, namentlich der Fachverband Deutscher Heilpraktiker und DDH, haben sich gegen den Gesundheitsminister, die Anti-Heilpraktiker-Lobby und ihre gesteuerten Medien durchgesetzt.
Mein Glückwunsch und Dank als Patient
Fazit:
1. Heilpraktiker haben eine Chance gegen kritische Politik, Medien und Anti-Heilpraktiker-Lobby – mit erstklassiger politischer Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
2. In der politischen Kommunikation neigen manche Verbände dazu, sich mit Politikern auf Fotos zu zeigen und das ihren Mitgliedern als effektive politische Kommunikation zu verkaufen. Aber auch in der politischen Kommunikation ist Sacharbeit mit Argumenten, Ausschüssen und Stellungnahmen oft wichtiger und effektiver als Ego-Selfies mit Politikern – wie das Beispiel zeigt.
3. Die Heilpraktiker haben dem Gesundheitsminister gezeigt, dass sie ihm nicht mehr alles durchgehen lassen, wenn er den Beruf beschneiden will.
Der zusätzliche Aufwand für Gesundheitsberufe in Corona-Zeiten ist enorm, um Patienten und Personal zu schützen. Der Aufwand für Desinfektion und Schutzausrüstung ist für Therapeuten auch ein finanzieller Aufwand. Durch Kommunikation ihrer Verbände konnten Ärzte durchsetzen, dass sie eine Hygienepauschale für den erhöhten Corona-Aufwand abrechnen können. Ebenso können Physiotherapeuten und Logopäden abrechnen.
Auch Heilpraktiker sorgen für entsprechenden Schutz ihrer Patienten und des Personals in Corona-Zeiten. Bisher mussten sie den zusätzlichen finanziellen Aufwand selbst stemmen. Doch es gibt eine gute Nachricht. Der Dachverband der Privaten Krankenkassen empfiehlt seinen Mitgliedskassen, dass auch Heilpraktiker die Corona-Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Patientenkontakt abrechnen können. Bisher haben mehrere private Kassen die Abrechnungsmöglichkeit bestätigt. Diese Abrechnungsmöglichkeit für Heilpraktiker hat der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) durch seine Kommunikation mit den Kassen möglich gemacht.
Wie ist es dazu gekommen, dass auch Heilpraktiker die Corona-Hygienepauschale bei (manchen) privaten Krankenkassen abrechnen können? Darüber sprach ich mit zwei Experten. Die Details erläutert Ingo Kuhlmann (Gebühren- u. Sachverständigenkommission deutscher Heilpraktiker*innen im Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände DDH, 2. Vizepräsident im FDH). Was die Pauschale politisch und praktisch für Heilpraktiker und Patienten bedeutet, erläutert Ursula Hilpert-Mühlig, FDH-Präsidentin.
Christian Becker: Wie ist es dazu gekommen, dass Heilpraktiker auch die Hygiene-Pauschale abrechnen können, Herr Kuhlmann? Welche Kassen ermöglichen bisher die Pauschale?
Ingo Kuhlmann: Im Gegensatz zu anderen Leistungserbringern wie Ärzten und Physiotherapeuten, wurde der erhöhte Hygieneaufwand in der Heilpraktikerpraxis von Seiten der privaten Krankenversicherungen bisher überhaupt nicht vergütet. Um dieser Ungleichbehandlung entgegen zu treten, und auch dem Heilpraktiker die Abrechnung der Pauschale zu ermöglichen, wurde von der Gebühren- und Sachverständigenkommission deutscher Heilpraktiker*innen (vormals Gebühren- und Gutachterkommission der DDH), beim Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. und allen in diesem Verband verbundenen privaten Krankenversicherungen, die Kostenübernahme einer Hygienepauschale beantragt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. folgte unserer Argumentation und empfiehlt seinen Mitgliedunternehmen die Vergütung der Mehraufwände im Rahmen einer Hygienepauschale in Höhe von 1,50 € je stattgefundenem Patientenkontakt. In der Zwischenzeit betätigten die Krankenversicherungsgesellschaften Allianz, Alte Leipziger, Debeka, DKV, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Union und Universa die Kostenübernahme der Pauschale.
Christian Becker: Wie soll ein Heilpraktiker praktisch die Pauschale abrechnen und in welchen Zeitraum?
Ingo Kuhlmann: Die Leistung darf nicht analog zu einer GebüH- oder GOÄ-Ziffer abgerechnet werden. In der Rechnung sollte daher, statt einer Gebührenziffer, die Zahl 99 oder 9999 sowie der Leistungstext „Hygienepauschale“ und der Betrag von 1,50 € verwendet werden. Zunächst wird die Hygienepauschale im Zeitraum vom 01.Oktober bis zum 31.12.2020 anerkannt. Die Gebühren- und Sachverständigenkommission wird beobachten, ob sich eine Verlängerung der Pauschale für die Ärzte und Heilmittelerbringer ankündigt und in diesem Fall zeitnah eine Verlängerung für Heilpraktiker beantragen.
Über die politische Relevanz des Themas befragte ich die Präsidentin des größten Heilpraktiker-Verbandes, Ursula Hilpert-Mühlig, vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH).
Christian Becker: Wie bewerten Sie die Hygiene-Pauschale für Heilpraktiker aus politischer Sicht?
Ursula Hilpert-Mühlig: Ich sehe es grundsätzlich als wichtiges Signal, wenn Heilpraktiker*innen im Gesundheitssystem nicht regelhaft ausgeschlossen werden, insbesondere von finanziellen Vergütungen, die anderen Heil- und Gesundheitsberufen in vergleichbaren Situationen zugestanden werden. Hier sehe ich eine wichtige Aufgabe der Berufsverbände, immer wieder auf vermeidbare Ungleichbehandlung hinzuweisen und entsprechend zu intervenieren. Und der DDH gilt in der Politik und bei den Leistungserstattern als seriöser Ansprechpartner für berufsständische Belange der Heilpraktiker*innen; das kann er sinnvoll nutzen.
Christian Becker: Welchen praktischen Nutzen sehen Sie für Heilpraktiker und ihre Patienten in der Hygiene-Pauschale?
Ursula Hilpert-Mühlig: Heilpraktiker*innen können nun zumindest einen Teil ihrer durch die zusätzlich geforderten Hygienemaßnahmen entstehenden Kosten geltend machen. Und die Patientin/der Patient muss sie nicht mehr allein aus eigener Tasche bezahlen, sondern kann sie von ihrer/seiner privaten Krankenversicherung erstattet bekommen. Das ist fair für beiden Seiten.
Das Gesundheitsministerium hat eine Universität in einem Gutachten untersuchen lassen, welche Relevanz die Behandlungsfehler von Heilpraktikern im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen haben. Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Erstmals dokumentiert es mit Fakten, dass die in Medien gestreuten Botschaften der Skeptiker-Lobby zu Behandlungsfehlern von Heilpraktikern falsche Tatsachenbehauptungen sind. Mit dieser Studie können Heilpraktiker juristisch gegen Skeptiker vorgehen. Hier die Studiendetails mit Beantwortung der Fragen
Wer hat was wie untersucht? Wir waren die Ergebnisse für Heilpraktiker? Wie waren die Ergebnis für Heilpraktiker im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen?
Fazit der Studie
Die Studie der Uni im Auftrag des Gesundheitsministeriums belegt, dass die Aussagen der Anti-Heilpraktiker-Lobby zu den angeblich zahlreichen Behandlungsfehlern von Heilpraktikern sowohl absolut als auch relativ in Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen falsch sind. Die Studie bietet in der Öffentlichkeitsarbeit der Heilpraktiker eine Chance, dieses Thema positiv zu besetzen und gegen die Falschaussagen der Anti-Heilpraktiker-Lobby öffentlich vorzugehen, beispielsweise auch juristisch.
Da es zu Missverständnissen kommen könnte: Dies ist nicht das von BMin Jens Spahn in Auftrag gegebene und für November angekündigte Rechtsgutachten zum HP-Gesetz. Im vorliegenden Gutachten geht es um die Bewertung von Behandlungsfehlern von Gesundheitsberufen, u.a. Heilpraktikern).
Wer steckt hinter der Anti-Heilpraktiker-Doku vom 9. November in der ARD und wer finanziert sie? Diese Fragen habe ich nach der Sendung im Heilpraktiker-Newsblog analysiert (Link) und mögliche Zusammenhänge zur Anti-Heilpraktiker-Lobby aufgezeigt. Diese Berichterstattung im Newsblog greift das Medien-Fachportal „PR-Agent.Media“ auf (das darüber schreibt, wie Medien berichten. Es hat beispielsweise veröffentlicht, wenn Medien bei Schleichwerbung erwischt wurden – wie man also bei Medien redaktionelle Berichterstattung kaufen kann).
„PR-Agent.Media“ übernimmt als Medien-Fachportal die Frage des Heilpraktiker-Newsblog nach den Hintergründen der ARD-Doku gegen Heilpraktiker (Link zum Fachportal ). Das Portal „PR-Agent.Media“ schreibt: „Unter starken Beschuss im Web gerät nun auch Filmemacherin Claudia Ruby. Ihr wird vom Heilpraktiker-Newsblog.de Lobbyarbeit vorgeworfen und dass sie Teile ihres Honorars indirekt von einer Organisation erhält, die Heilpraktiker*innen online bezüglich Webseiten abmahnt.
Ein bitterer Beigeschmack kommt als Gedanke auf: Hat Claudia Ruby etwa eine Produktion aus diesen Mitteln finanziert – und später an die ARD verkauft, um nochmals ein weiteres Einkommen zu generieren?“
Das Fachportal „PR-Agent-Media“ geht noch weiter und fordert von der ARD: „Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Auch unter Filmemacher*innen. Und dieser Kritik wird sich Claudia Ruby stellen müssen. Wenn es nichts zu verbergen geben sollte, könnte sie wenigstens ihren guten Ruf wiederherstellen und die Finanzierung des Films offenlegen.“ Bisher habe die ARD noch nicht auf die Anfrage des Portals reagiert.
Neben der Finanzierung der ARD-Doku ist eine weitere wichtige Frage, wem die Doku in der Politik wie nützt. Der Analyse dieser Frage habe ich mich im Homoeopathiewatchblog gewidmet (Link). Denn es gibt zwei Präzedenzfälle, bei der einer ersten Attacke in öffentlich-rechtlichen Medien dann ein politischer Schlag gegen Homöopathie/Heilpraktiker folgte. Beide zeigen das gleiche Muster wie die ARD-Doku gegen Heilpraktiker. Ist die ARD-Doku nur die mediale Vorbereitung für eine politische Attacke gegen Heilpraktiker? Lesen Sie die Analyse im Homoeopathiewatchblog.
Siebenmal in der Woche hat die ARD als öffentlich-rechtlicher TV-Sender die Chance, ihre Quote beim Zuschauer zur sogenannten Primetime von 20.15 Uhr bis 21.00 Uhr zu steigern. Dann laufen solche TV-Dickschiffe wie Tatort, die die übliche ARD-Quote und ARD-Marktanteil von etwa 10 Prozent aller TV-Sender anheben. Der Tatort am Sonntag hatte z. B. mit 12,94 Millionen Zuschauern eine Quote/Marktanteil von 34,9 Prozent. Mit diesen über 30 Prozent kann die ARD ihre Durchschnittsquote von 10 Prozent stabilisieren und sogar anheben.
Warum ich über Quoten so ausführlich schreibe? Um für Sie einzuordnen, welches Quoten-Desaster für die ARD die Sendung gegen Heilpraktiker am 9. November war (Titel: Heilpraktiker: Quacksalber oder sanfte Alternative?). Die Tagesschau direkt vor der Sendung erreichte noch eine Quote von 20,9 Prozent der Zuschauer. Und dann ergriffen die ARD-Zuschauer die Flucht vor der folgenden ARD-Propaganda-Sendung gegen Heilpraktiker und Homöopathie, weil sie sich auf Basis des tendenziösen Trailers wohl nicht für diesen Anti-Bericht interessierten. Anders kann man das Quotendesaster der ARD nicht bezeichnen. Nur noch 2,69 Millionen Zuschauer wollten den einseitigen und tendenziösen Beitrag gegen einen den beliebtesten therapeutischen Berufe sehen. Das entspricht einer selbst für die ARD desaströsen Quote von 8 Prozent. Noch einmal zum Vergleich: 10 Prozent ist der durchschnittliche Anteil der Zuschauer, die die ARD über den Tag verteilt einschalten. Primetimesendungen der ARD haben üblicherweise zwischen 20 und 30 Prozent Marktanteil. Und die Primetimesendung gegen Heilpraktiker schaffte noch nicht einmal die 10 Prozent, sondern sackte mit 2,69 Millionen Zuschauern auf magere 8 Prozent ab.
Als PR-Berater und Journalist fällt mir an der Sendung (neben dem einseitigen und tendenziösen Inhalt mit vielen FakeNews) eine weitere Merkwürdigkeit auf: Die Autorin des TV-Beitrages gegen Heilpraktiker ist Claudia Ruby.
Sie ist im Beirat des Propaganda-Portals … weiterlesen.
Fortsetzung der Story:
Ein Medien-Fachportal fordert von der ARD, die Finanzierung der TV-Sendung offenzulegen. Es greift dazu die Berichterstattung im Heilpraktiker-Newsblog auf: Link
Ist die ARD-Sendung ein Teil der politischen Strategie? Ich arbeite in einer Analyse ein Muster heraus, das sich beim Vergleich der ARD-Doku mit zwei weiteren TV-Sendungen zeigt – auf die politische Schläge gegen den HP-Beruf folgten. Link zur Analyse im Homoeopathiewatchblog.
Wie ist Ihre Meinung zum ARD-Beitrag? Schreiben Sie einen Kommentar unter diesem Artikel.
Wenn Sie der ARD-Zuschauerredaktion Fragen zum Beitrag stellen möchten, dann können Sie diese Adressen nutzen:
Sie möchten mehr über die Organisation, das Personal und Aktivitäten der Anti-Heilpraktiker-Lobby erfahren? Dann empfehle ich Ihnen das das
Dossier: „Who-is-Who“ der Anti-Heilpraktiker-Aktivisten in Politik, Medien und Lobbys“ im Homoeopathiewatchblog (Link).
Wer als Patient zum Heilpraktiker geht, möchte wissen, welche Krankheit er hat und möchte dann therapiert werden. Für das Erste ist oft eine Labordiagnostik notwendig. Bisher konnte der Heilpraktiker im Rahmen der Labordiagnostik die Untersuchung selbst durchführen oder ein Labor beauftragen. Beides könnte ihm zukünftig erschwert oder sogar verboten werden. Auslöser der Änderung ist ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Das MTA-Reformgesetz sieht vor, dass Labordiagnostik und die Beauftragung eines Labors nur noch durch Arzt oder MTA – und nicht mehr durch Heilpraktiker – erfolgen kann. Für Heilpraktiker und ihre Patienten hätte die Gesetzesänderung massive Auswirkungen.
Gegen die Gesetzesänderung regt sich Widerstand bei Heilpraktikern und in der Politik. So kritisiert Sylvia Gabelmann als Politikerin der Linken das MTA-Reformgesetz. Die Sprecherin für Patientenrechte weist darauf hin, dass Jens Spahn „bereits zum wiederholten Male“ versuche, „Heilpraktiker*innen dadurch in ihrer Berufsausübung zu behindern, indem versteckt in anderen Gesetzen Regelungen vorsieht, die eine erhebliche Einschränkung bedeuten und zudem die Sicherheit der Patient*innen gefährden.“ Sie fordert die Bundesregierung auf, „jegliches Handeln zu unterlassen, dass dem Berufsstand der Heilpraktiker*innen auf versteckte Art und Weise und quasi durch die Hintertür die Ausübung ihrer Heilkunde erschweren will.“ Außerdem kritisiert sie, dass die Neuregelung ohne Einbindung der Berufsverbände der Heilpraktiker geschehen und der Beruf „ohne ehrliche offene Debatte kalt“ gestellt werden solle.
Auch bei Heilpraktikern regt sich Kritik. So schreibt der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) in einer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dass die Berufsverbände der Heilpraktiker über die geplante Reform des MTA-Gesetzes erstens nicht informiert und zweitens nicht gehört wurden. Die FDH-Präsidentin Ursula Hilpert-Mühlig kritisiert – ähnlich wie die Linken-Politikerin Gabelmann – , „dass gleichsam durch die „Hintertür“ der Reform anderer Gesundheitsberufe die Tätigkeitsfelder der Heilpraktiker schleichend ausgedünnt werden sollen.“ Der FDH bittet in seiner Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss, dieser möchte darauf hinwirken, „dass Heilpraktiker*innen auch zukünftig labormedizinische Untersuchungen durch technische Assistenzberufe in der Medizin erbringen lassen dürfen und ggf. Laboruntersuchungen in der eigenen Praxis durchführen können.“
Wie steht das Bundesministerium für Gesundheit zu der Kritik am Vorgehen und Gesetzentwurf? Auf Anfrage des Heilpraktiker-Newsblog möchte das Ministerium zum Thema keine Stellung beziehen (Stand 5.11.).
„Die Ergebnisse haben uns überrascht, insbesondere das sehr gute Abschneiden der Heilpraktiker“: So fasst Professor Sabine Hammer die Patientenzufriedenheits-Studie zusammen, die sie an der Hochschule Fresenius zusammen mit Therapiewissenschaftlerinnen durchgeführt hat. Über 1000 Patienten von Heilpraktikern und anderen Therapeuten haben die Wissenschaftler von Januar bis August 2020 befragt, um ein Bild der ambulanten Versorgung in Deutschland zu erstellen. Mit einem standartisierten Befragungsbogen durchleuchteten die Wissenschaftler mit 116 Fragen das Verhältnis von Patienten und Heilpraktikern. So ausführlich und so detailliert hat das noch keine Hochschule vorher durchgeführt.
Die Hochschule hat viele Fragen untersucht, deren Ergebnisse für Heilpraktiker im Praxisalltag eine Rolle spielen: Warum gehen Patienten zum Heilpraktiker? Wie zufrieden sind sie mit der Behandlung und dem Behandler? Wie gut sind Heilpraktiker organisiert? Wie viel Geld geben Patienten im Jahr für den Heilpraktiker aus, wie viel pro Behandlung? Wie bewerten Patienten die Maßnahmen und den Behandlungserfolg? Was können Heilpraktiker im Praxisalltag verbessern (Spoiler: sehr wenig)?
Die Ergebnisse der insgesamt 116 Fragen können Sie hier in Auszügen lesen: Link.
Vorgestellt wurde die Studie am 26. September bei einem Online-Kongress. Stellvertretend für die Heilpraktiker hatte die Hochschule Fresenius für die Expertenrunde Ursula Hilpert-Mühlig, Heilpraktikerin und Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH), eingeladen. Sie fragte ich, wie sie die Studienergebnisse bewertet. Ihre Einschätzung: „Ich begrüße es sehr, dass endlich einmal die Patient*innen in den Mittelpunkt gestellt werden; ihre Erlebnisse mit ambulanter medizinischer Versorgung und ihre Wünsche und Bedürfnisse an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen und Therapeut*innen. Die Ergebnisse sind überragend positiv für den Berufsstand der Heilpraktiker*innen ausgefallen. Die Befragten sind mit der Behandlung bei Heilpraktiker*innen durchweg zufrieden und ihre Erwartungen wurden sogar zum Teil übertroffen. Die Studie ist eine wissenschaftliche Arbeit und unsere Kritiker sollten die Aussagen der Patient*innen respektieren, denn diese wollen ernst genommen werden – das wichtigste Ergebnis dieser Befragung!“
Es ist ein Geschäft bisher: Ein Verein der Anti-Heilpraktiker-Lobby mahnt Webseiten von Heilpraktikern ab. Ziel: Eintreiben von Abmahngebühren, die der Verein in die Anti-Heilpraktiker-Kampagne steckt. Doch seit September wird den Anwälten des Vereins und anderen Abmahn-Anwälten dieses Geschäftsmodell erschwert. Grundlage ist eine neue Regelung, die Heilpraktiker vor Abmahn-Anwälten beschützt.
Diese neue Regelung hat zwei Vorteile:
• Heilpraktiker und Homöopathen können sich einfacher gegen Abmahnungen von Abmahn-Anwälten wehren.
• Der Anti-Heilpraktiker-Lobby wird Budget entzogen, da sein Finanzier – ein spezieller Abmahnverein – weniger Abmahngebühren von Heilpraktikern eintreiben kann.
Immer wieder äußert sich der CDU-Politiker Alexander Krauß zum Thema Heilpraktiker. Als sächsischer Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses belässt er es nicht nur bei Äußerungen, sondern trägt das Thema auch in die Bundespolitik. So hat er beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten zum Thema Heilpraktiker in Auftrag gegeben (das 22-seitige Gutachten mit dem Titel „Heilpraktiker in Deutschland – Rechtsgrundlagen und aktuelle Diskussion“ liegt dem Newsblog vor). Das Thema überrascht, da die Zielrichtung neu ist: Krauß lässt den Dienst des Bundestages prüfen, ob eine verstärkte Kooperation von Ärzten und Heilpraktikern möglich ist – und unter welchen Bedingungen. Und Krauß geht noch weiter: In der Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ fordert Krauss eine verstärkte Kooperation von Ärzten und Heilpraktikern (Link). Er fände es „überholt“, dass es ein Kooperationsverbot seitens der Ärzteschaft gibt. Patienten sollten selber entscheiden können, ob sich nicht gemeinsam behandelt werden können. Denn in der Realität sei es heute schon oft so, dass sich Ärzte und Heilpraktiker um dieselben Patienten kümmerten, doch ohne voneinander zu wissen, so der Abgeordnete im Tagesspiegel.
Das Thema hat viele Aspekte, u.a. wirtschaftliche, juristische, gesundheitspolitische und patientenorientierte Aspekte. Da im Tagesspiegel nur der Politiker und Arztverbände zu Wort kommen, möchte ich hier im Heilpraktiker-Newblog auch Heilpraktikern die Möglichkeit geben, sich zum Thema Kooperation mit Blick auf den Patientennutzen zu äußern. Ich habe daher Verbände und einzelne Heilpraktiker gefragt, wie sie das Thema einschätzen. Gerne können Sie als Leser*in sich mit einem Kommentar unter dem Artikel einbringen.
Als Anregung empfehle ich Ihnen mein Interview mit den Heilpraktikern Volker und Florian Müller, die auf Hochleistungssportler spezialisiert sind. Sie berichten von einer intensiven Kooperation von Ärzten und Heilpraktikern (Link), die dem Patienten hilft.
Hier die ersten Statements von angefragten Heilpraktikern zum Thema Kooperation, die bereits bei mir eingetroffen sind. Weitere folgen:
Ursula Hilpert-Mühlig, Heilpraktikerin und Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH):
Höchst selten setzt sich ein Politiker öffentlich für Heilpraktiker ein und noch seltener greifen Medien ein positives Statement zum Heilpraktikerberuf auf.
Der Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (CDU) hat sich für eine Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heilpraktikern ausgesprochen, und das ist dem Tagesspiegel ein Artikel wert.
Deshalb greife ich aus Sicht des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH) das Thema gerne auf.
Für Heilpraktiker gibt es kein Hindernis, mit Ärzten medizinisch zu kooperieren. Das Verbot einer gemeinsamen Behandlung von Patienten ist Ärzten aufgrund ihrer Berufsordnung untersagt. Das heißt, auch wenn ein Patient von seinem Arzt und seinem Heilpraktiker gemeinsam behandelt werden möchte, muss der Arzt passen. Dabei birgt eine solche Kooperation viele Chancen, sowohl für den Patienten als auch für beide Heilberufe.
Grundsätzlich könnte eine solche Zusammenarbeit Teil eines Therapienetzwerkes sein, z.B. wenn sich durch schulmedizinische Therapie allein nur unbefriedigende Ergebnisse erzielen lassen und Verbesserungschancen bestehen durch heilpraktikertypische Verfahren der CAM. Heilpraktiker könnten auch ergänzend zum Arzt therapieren, damit notwendige schulmedizinische Maßnahmen nicht abgebrochen werden.
Eine medizinische Kooperation beider Heilberufe wäre sicher ein guter Schritt hin zu mehr Patientenorientierung und -sicherheit.
Und viele Patienten wünschen sich sowohl die medizinische Grundversorgung durch Ärzte, als auch die Anwendung von Naturheilkunde für ihre gesundheitliche Versorgung, die sie vorrangig Heilpraktikern zuordnen. Eine professionelle Verständigung der beiden Berufsgruppen wäre also durchaus eine bei vielen willkommene Patientenorientierung.
Zusammenarbeit kann Kommunikationsbarrieren zwischen Ärzten und Patienten abbauen, damit Patienten offen mit ihrem Arzt über Heilpraktikerbesuche sprechen können, ohne dabei auf Ablehnung zu stoßen. So manche einseitige Hemmung im Behandlungsfluss könnte damit behoben werden. Denn Heilpraktiker wissen in aller Regel von der ärztlichen Behandlung ihres Patienten und können diese in ihr Therapieschema miteinbeziehen, umgekehrt ist das leider selten der Fall.
Fazit: die Möglichkeit einer medizinischen Kooperation der beiden Heilberufe käme nicht nur der Patientensicherheit zugute, sie könnte auch zu einer Verbesserung der Arzt-Heilpraktiker-Kommunikation beitragen und damit hinderliche Vorurteile auf beiden Seiten abbauen helfen.
Position des Berufsverbands für Heilpraktikerinnen LACHESIS zum Vorstoß des MdB Krauß hinsichtlich der Zusammenarbeit der Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen.
Therapie-Wahlfreiheit zum gesundheitlichen Wohl der Patient*innen
In einer Zeit, in der das Patient*innenwohl, in seinem individuellen Therapie-Bedürfnis, zunehmend der ökonomisierten Medizin untergeordnet und die Therapiewahlfreiheit durch kurzsichtige Einschränkungstendenzen infrage gestellt wird, geht Alexander Krauß MdB im Gesundheitsausschuss des Bundestages einen offensiv anderen Weg.
Mit seiner Aufforderung an die Ärzteschaft, das einseitige Kooperationsverbot mit Heilpraktiker*innen aufzuheben, wäre ein Schritt zur gemeinsamen Behandlung von Patient*innen in beiden Säulen der gesundheitlichen Versorgung auf Augenhöhe gewährleistet:
Mit parallelen Behandlungen von Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen zeigen Patient*innen ihre freie und unveräußerliche Entscheidungskompetenz. Durch eine hiermit ermöglichte Transparenz in der Kommunikation darüber zu ihren Ärzt*innen, auch das Vertrauen in diese.
Die große Bandbreite an Traditionellen und Complementären Methoden / T&CM, die von der Heilpraktikerschaft mit großer Fachkenntnis und jahrelanger Erfahrung ausgeübt werden, stellt die Therapiewahlfreiheit für die Patient*innen sicher.
Von Politiker*innen im Gesundheitsausschuss können wir erwarten, dass sie sich umfänglich über unseren Berufsstand informieren, bevor sie Forderungen zur Therapie-Einschränkung zulasten der Patient*innen-Wahlfreiheit mit sehr seltenen Einzelfällen begründen.
Alexander Krauß „hat seine Hausaufgaben“ gemacht und wir begrüßen seine Initiative.
Statement von Heilpraktiker Thomas Stapper (Düsseldorf):
> Wie sehen Sie als praktizierender Heilpraktiker die Forderung des Politikers Krauß nach
> einer verstärkten Kooperation von Arzt und Heilpraktiker?
> Befürworten Sie die verstärkte Kooperation?
Nach 25 Jahren als praktizierender Heilpraktiker begrüße ich den Vorstoß, dass die Ärzte doch endlich mit uns kooperieren dürfen. Gleichzeitig befürworte ich die klare Unterscheidung zwischen Heilpraktiker und Arzt. Meines Erachtens sollte ausschließlich der Arzt die Schulmedizin praktizieren und ausschließlich der Heilpraktiker die alternativen Heilmethoden anwenden! Damit wäre eine klare Trennung und Klarheit für den Patienten erreicht. Der Bäcker backt Brötchen und der Metzger stellt die Wurst her.
Zentral sollte es für ein Gesundheitssystem sein: Der Patient steht als mündiger Bürger im Mittelpunkt. Der Patient hat das Recht zur Aufklärung in jederlei Hinsicht. Wenn diese Einsicht in alle Köpfe durchsickert, ist eine Kooperation für die Gesundheit des Patienten sehr gut möglich. Nichts ist alternativlos! Die Schulmedizin zwingt aber bisher dem Volk ihre Sichtweise auf. Die Corona-Krise zeigt dies zur Zeit mehr als deutlich mit diversen äußerst umstrittenen Maßnahmen!
> Haben Sie vielleicht schon Erfahrung gemacht mit
> der Kooperation? Wenn ja, welche?
Meines Erachtens ist eine Kooperation von Heilpraktiker und Arzt immer sinnvoll, weil das Problem des Patienten dann aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und beurteilt wird. Der Gewinner davon ist immer der Patient, weil er mehr Informationen über sich und die sinnvolle Therapie erhält.
Über die Jahre habe ich leider nur mit wenigen Ärzten kooperiert. Mit sehr wenigen tausche ich mich über gemeinsame Patienten aus. Diese Ärzte sehen genau wie ich den Vorteil und die Zufriedenheit des Patienten. Letztendlich ist es eine Frage des gegenseitigen Respekts. Hier liegt die Krux, wie der Artikel des Tagesspiegels deutlich zeigt.
Wie ist Ihre Meinung als Heilpraktiker oder Patient von Heilpraktiker*innen zum Thema Kooperation Arzt-Heilpraktiker? Haben Sie schon Erfahrung mit der Kooperation?
Gerne können Sie hier einen Kommentar veröffentlichen.
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