Helfen Sie mit, dass sich die Grünen pro Heilpraktiker und pro Homöopathie in ihrem Parteiprogramm positionieren / Antragsfrist läuft bis 31. Juli / Interview mit Heilpraktikerin und Antragstellerin Gisela Glaser

Immer wieder fragen mich Heilpraktiker *innen, Ärzt *innen für Homöopathie und Patient *innen, was jeder Einzelne im Bereich Politik tun kann, um sich für die Homöopathie und den Beruf des Heilpraktikers einzusetzen. Meine Antwort: sich mit konkreten Aktionen engagieren und vernetzen. In diesem Blogartikel lesen Sie ein konkretes Aktions-Beispiel, bei dem Jeder und Jede aktiv werden kann und durch Engagement und Vernetzen eine politische Entscheidung bei der Partei der Grünen maßgeblich mit beeinflussen kann.

Worum geht es ?

Die Grünen haben im Juni ein neues Parteiprogramm als Entwurf veröffentlicht, mit dem ihre Politik in den nächsten Jahren im Grundsatz neu ausgerichtet werden soll. Der Entwurf enthält Sätze, die kritisch für die Komplementär- und Alternativmedizin werden könnten. Daher hat die Heilpraktikerin Gisela Glaser (Mitglied der Grünen) aus Baden-Württemberg einen Änderungsantrag entworfen, mit dem das Parteiprogramm pro Heilpraktiker und pro Homöopathie/CAM ausgerichtet wird. Ich unterstütze die Intention des Antrags mit dem Heilpraktiker-Newsblog und Homoeopathiewatchblog. Und Sie können den Antrag ebenfalls unterstützen. Doch es eilt: Die Antragsfrist läuft am 31. Juli 2020 ab.

Was können Sie als Parteimitglied der Grünen tun?

Bis zum 31. Juli haben Parteimitglieder der Grünen die Möglichkeit, Änderungsanträge für das Grundsatzprogramm zu unterstützen. Dazu können sie sich im Beteiligungs-Portal der Grünen einloggen (Link: https://beteiligung.gruene.de/3gsp/Kapitel_4_Zusammen_leben-8782/1363) und den pro Heilpraktiker- und pro Homöopathie-Antrag unterstützen. Wenn bis zum 31. Juli im Portal 50 Parteimitglieder den Antrag offiziell unterstützen, wird der Antrag offiziell diskutiert und abgestimmt.

So lautet der Änderungsantrag von Heilpraktikerin Gisela Glaser:

„Änderungsantrag zu Kapitel 4: Zusammen leben (214) Zeile 335 ff

(214) Zentraler Maßstab grüner Politik ist die Selbstbestimmung, Würde und umfassende Aufklärung der Patient*innen. Medizinisches Wissen darf nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten angewendet werden.

Wir brauchen Vielfalt auch im medizinischen Bereich: wissenschaftlich fundierte Medizin und Erfahrungsheilkunde, vielfältige Diagnose- und Behandlungsmethoden. Alle Menschen sollen wählen können, auf welche Art sie behandelt werden möchten und von wem. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich neben der wissenschaftlich fundierten Medizin auch die traditionellen und komplementärmedizinischen Therapierichtungen, für die in vielen Bereichen mittlerweile eine gute Evidenzbasis vorhanden ist.

Wir setzen uns für den Erhalt des Heilpraktikerberufes ein. Denn Heilpraktiker*innen übernehmen einen ganz wichtigen Teil der Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung.“

Wenn Sie Grünen-Mitglied sind, dann können Sie

  1. den Antrag im Portal unterstützen (Frist: 31. Juli 2020)
  2. andere Grünen-Mitglieder über den Antrag informieren und sie ebenfalls für eine Unterstützerstimme aktivieren

Weitere Details finden Sie unten im Interview mit Gisela Glaser.

Was können Sie tun, wenn Sie kein Grünen-Mitglied sind?

  1. Sie können an die Parteispitze der Grünen eine E-Mail schicken, in der Sie aus Ihrer Erfahrung berichten und Ihre Meinung ausdrücken, warum der Heilpraktiker-Beruf und die Homöopathie/CAM wichtig ist. Die Adressen finden Sie unten im Interview mit Gisela Glaser. In Ihrer E-Mail können Sie gerne auf diesen Blogartikel verlinken, dann hat die Parteispitze die Details. Solche E-Mails sind für die Parteispitze wichtig, damit sie sich über die Meinung ihrer möglichen Wähler informieren kann.
  2. Sie können auf Ihren Social Media-Kanälen (Facebook-Seiten, Twitter, Pinterest, Newsletter etc.) auf den Antrag aufmerksam machen. Dazu können Sie einfach auf den Blogartikel verlinken, den Sie gerade lesen. Sie können dabei die Hashtags #RetteDeineHeilpraktiker*innen und #RetteDeineHomöopathie zur Vernetzung nutzen.

Was bringt es?

Die Community von Fans der Homöopathie und Heilpraktiker*innen hat bereits einen Erfolg bei den Grünen erreicht. Mit der Petition #RetteDeineHomöopathie (ebenfalls vom Homoeopathiewatchblog unterstützt) konnte 2019 im letzten Moment verhindert werden, dass auf dem Parteitag der Grünen im November 2019 eine Homöopathie-feindliche Ausrichtung zur offiziellen Leitlinie der Grünen-Politik wird.

Viele wichtige Medien haben über die Petition berichtet:

  • Tagesschau.de über Petition: „Die Online-Petition #RetteDeineHomöopathie auf change.org, die sich an die Grünen richtet, hat inzwischen 21.700 Unterzeichner.“ (Tagesschau.de hat eine Reichweite von 80 Millionen Seitenabrufen im Monat)
  • BILD schreibt über Petition (Link) mit aktueller Zahl der Unterzeichner
  • TAZ veröffentlicht Artikel über Petition und Postkarten-Aktion (Link)

Wenn die Community von Fans der Homöopathie und Heilpraktiker nach dem Erfolg der Petition nun auch den Antrag der Heilpraktiker Gisela Glaser unterstützt, hat sie gute Chancen, dass die Gesundheitspolitik der Grünen freundlicher für Heilpraktiker*innen und Homöopathie und die Patienten wird.

Was will die Antragstellerin und Heilpraktikerin Gisela Glaser erreichen?

Das fragte ich Gisela Glaser. Hier unser Interview:

Christian Becker: Stellen Sie sich doch bitte kurz vor und erläutern Sie Ihre Motivation, sich als Grünen-Mitglied für Heilpraktiker und Komplementärmedizin in der Partei einzusetzen. Sie Sie z.B. selbst HP?

Gisela Glaser: Als ich Kind war, hatte unsere Familie eine homöopathische Hausärztin. Deshalb waren die Kügelchen für mich immer selbstverständliche Helfer, wenn ich krank war. Etwas anderes kannte ich gar nicht! Über ein paar wichtige berufliche Umwege – Erzieherin, Dipl. Sozialpädagogin (FH) und Familientherapeutin – bin ich dann als Heilpraktikerin für 25 Jahre in meiner eigenen Praxis gelandet. Wieder waren mir die Kügelchen wichtige Helfer, zusammen mit vielen anderen Methoden der Erfahrungsheilkunde. Seit zwei Jahren bin ich nicht mehr berufstätig.

Christian Becker: Die Grünen haben im Juni ein Grundsatzprogramm vorgestellt, das Parteimitglieder aktuell online diskutieren und für das sie Änderungsanträge einbringen können. Sie haben einen Änderungsantrag pro Heilpraktiker und pro Komplementärmedizin formuliert. Erläutern Sie doch bitte kurz die Eckpunkte des Antrags und die Zielsetzung.

Gisela Glaser: Wir brauchen Vielfalt auch im medizinischen Bereich: wissenschaftlich fundierte Medizin und Erfahrungsheilkunde, vielfältige Diagnose- und Behandlungsmethoden. Alle Menschen sollen wählen können, auf welche Art sie behandelt werden möchten und von wem. Auch das gehört zu unseren Freiheitsrechten. Die ausschließliche Beschränkung auf die sog. Schulmedizin wird den Menschen in ihrer Vielfalt nicht gerecht. Für mich ist es ein wichtiges Anliegen, dass die beiden großen Richtungen, die wissenschaftlich fundierte Medizin und die Erfahrungsheilkunde, sich ergänzen zum Wohl der Menschen. In meiner Arbeit als Heilpraktikerin ist es mir immer wieder gelungen, mit aufgeschlossenen Ärzt*innen gut zusammenzuarbeiten.

Das Plädoyer für den Erhalt des Heilpraktikerberufes ist deshalb so notwendig, weil gegenwärtig immer mehr Stimmen laut werden, die fordern, diesen Beruf ganz abzuschaffen. Das ist vielen Menschen nicht bewusst. Deshalb ist es mir besonders wichtig, dass die Grünen hier klar Stellung beziehen für diesen Beruf.

Ich möchte aber ausdrücklich betonen, in diesem Antrag geht es vor allem um eine positive Aussage der Grünen zur Naturheil- und Erfahrungsheilkunde an sich und nicht darum, wer sie ausübt.

Christian Becker: Bis zum 31. Juli 2020 muss der Änderungsantrag bei den Grünen eingebracht werden. Wie können Leser*innen des Heilpraktiker-Newsblog (Heilpraktiker*innen oder Patient*innen von HPs, HP-Fans) helfen, dass die notwendigen 50 Unterstützerstimmen zusammenkommen, damit Ihr Antrag offiziell bei den Grünen eingereicht werden kann?

Gisela Glaser: Es ist richtig, wir haben nur noch wenige Tage Zeit, um die nötige Unterstützung für diesen Antrag zu gewinnen! Deshalb bitte ich alle Menschen, die Heilpraktiker*innen wertschätzen und denen die traditionellen und komplementären Therapiemethoden am Herzen liegen, diese Informationen rasch weiterzutragen. Wer Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen ist, kann den Antrag bis zum 31. Juli direkt unterstützen unter diesem Link: https://beteiligung.gruene.de/3gsp/Kapitel_4_Zusammen_leben-8782/1363
Wer nicht Mitglied ist, kann an den Bundesgeschäftsführer Michael Kellner (buero.kellner@gruene.de) oder an die beiden Parteivorsitzenden Annalena Baerbock (annalena.baerbock@gruene.de) und Robert Habeck (robert.habeck@gruene.de) schreiben. Diese Menschen können z. B. schildern, warum es ihnen wichtig ist, dass gerade die Grünen sich klar für die Natur- und Erfahrungsheilkunde und für den Erhalt des Heilpraktikerberufes einsetzen.

Vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, Ihre Leser*innen über mein Anliegen zu informieren!

Was Heilpraktiker in einer 3000-Stunden-Vollausbildung lernen: Interview über die einzige Heilpraktiker-Schule mit staatlicher Anerkennung // Artikelserie im Heilpraktiker-Newsblog über die Perlen der Heilpraktiker-Ausbildung

Über die Therapien und die Ausbildung von Heilpraktikern gibt es in den Medien viele Falschberichte, die oft von der Anti-Heilpraktiker-Lobby mit Sitz im hessischen Rossdorf lanciert werden. Mit dem Heilpraktiker-Newsblog möchte ich diesen Desinformationen echte Informationen aus erster Hand entgegen stellen. Nachdem ich bisher bereits über die vielfältigen Therapien (z.B. TEM, Link) und Beliebtheit bei Patienten (Patienten-Geschichten, Link) berichtet habe, möchte ich in einer Serie mit mehreren Artikeln über die Ausbildung der Heilpraktiker berichten, und zwar über die Perlen der Ausbildung.

Eine dieser Perlen der Heilpraktikerausbildung ist eine Schule. Das Besondere: Sie ist staatlich anerkannt. Die Wilhelm-Rehberg-Schule in Wunstorf ist die einzige Heilpraktiker-Schule in Deutschland, die im Landesschulgesetz verankert ist. Sie bietet die Voll-Ausbildung für den Beruf. Wie die Ausbildung dort aussieht und was Heilpraktiker in der 3000-Stunden-Ausbildung lernen, besprach ich mit der Schulleiterin Michaela Kabbe, die gleichzeitig Vorsitzende des Niedersächsichen Heilpraktikerverbandes im FDH ist.   

Christian Becker: Wie ist es zur staatlichen Anerkennung gekommen?

Michaela Kabbe: Gestatten Sie mir einen kleinen „geschichtlichen“ Rückblick, um zu verdeutlichen, welchen Stellenwert die Ausbildung traditionsgemäß im Kollegenkreis schon immer hatte und wieviel persönlicher Einsatz aus Heilpraktikerkreisen dafür erbracht wurde:

Wilhelm Rehberg, der Namensgeber und Begründer unserer Schule, geboren 1897, hatte seine Ausbildung an einer Abendschule gemacht. Von 1930 bis zur Eröffung einer eigenen Praxis im Jahre 1937 übte er seinen Beruf als Heilpraktiker in Wunstorfer Gaststätten aus, weil ihm entsprechende Räumlichkeiten fehlten. Während des zweiten Weltkriegs wurde er nach wenigen Monaten vom Dienst an der Waffe freigestellt, weil in Wunstorf die ärztliche Versorgung unzureichend war. 1947, am Tage der Gründung des heutigen Niedersächsischen Heilpraktiker-verbandes e.V., wurde er zum Landesverbandsvorsitzenden gewählt.

Schon frühzeitig ging es Wilhelm Rehberg darum, den Heilpraktikernachwuchs zu fördern und fundiert auszubilden.

Und – schon damals gab es eine Initiative der Heilpraktikerverbände Norddeutschlands für den Aufbau einer gemeinsamen Schule.

Nach dem Kauf des Verbands- und Schulgebäudes in der Alten Bahnhofstr. 26 in Wunstorf stellte Wilhelm Rehberg zunächst aus seinem privaten Vermögen 60 000 DM dem Verband zur Verfügung, um notwendige baulichen Arbeiten vornehmen zu können.

Im Kollegenkreis wurde nach wie vor dafür plädiert, eine richtige Schule aufzubauen, um einen geordneten Unterricht sicherzustellen. Das geschah zunächst in Form einer Abendschule.

Am Sitz des Verbandes in Wunstorf, Alte Bahnhofstr. 26, wurde dann 1980, nach dem Tod von Wilhelm Rehberg im Jahr 1979, nach Abschluss umfangreicher Erweiterungsmaßnahmen, zusätzlich die sog. „Tagesschule“, eine Vollzeitschule,  mit zunächst wenigen Schülern ins Leben gerufen.

Bei der offiziellen Eröffnung 1981 waren es dann 160 Schüler und 12 unterrichtende Dozenten.

Den Abendschulbetrieb gab es weiterhin, da sich herausstellte, dass leider nicht alle Interessenten in der Lage waren, die Tagesschulausbildung zu absolvieren.

Im Laufe der Zeit erlangte die Schule immer mehr Beachtung in der Öffentlichkeit. Es entstanden Kontakte zu politischen Vertretern aller damalig im Landtag vertretenen Parteien, die über viele Jahre gepflegt wurden und gegenseitiges Vertrauen wachsen ließen.

Im Bestreben, der Schule den Status einer anerkannten Ausbildungsstätte zu verschaffen, bemühte man sich seitens der Heilpraktikerschaft zunächst auf ministerieller Ebene – leider ohne Erfolg.

Im Laufe der Zeit gab es allerdings irgendwann von Politikerseite die Frage, ob man für die Gruppe der Heilpraktiker/innen etwas tun könne.

Quasi als Antwort wurde den Politikern das Ausbildungskonzept der „Tagesschule“ erläutert. Es wurde mit Begeisterung aufgenommen, weil diese „Rund-um-Ausbildung“ eindeutig dem Patientenschutz zugute käme und man in Sachen Heilpraktikerausbildung ein Zeichen setze. Es herrschte Einigkeit unter den Vertretern aller Parteien (SPD, CDU, FDP, Grüne), dass es sich hier um eine sinnvolle Sache handele.

Diese Einigkeit führte zu entsprechender Beschlussfassung und schließlich1998 zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes und der Anerkennung der Wilhelm-Rehberg-Schule als Ergänzungsschule im Sinne des Gesetzes. Tatkräftige Unterstützung gab es auch seitens des damaligen Gutachterausschutzvorsitzenden für Heilpraktiker im Land Niedersachsen und der Bezirksregierung.

 

Christian Becker: Was lernen Heilpraktiker in der Voll-Ausbildung? Stellen Sie bitte die Ausbildung an Wilhelm-Rehberg-Schule kurz vor.

Michaela Kabbe: Die Wilhelm-Rehberg-Schule in Wunstorf ist eine staatlich anerkannte Ergänzungsschule zur Ausbildung von Heilpraktiker*innen.

Eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes führte 1998 zur staatlichen Anerkennung,„mindestens 18 Monate lang durch einen mindestens halbtägigen Unterricht in wenigstens drei im Heilpraktikerwesen nicht nur vereinzelt vertretenen

Behandlungsmethoden“ umfassend auszubilden.

Unterrichtet wird bei uns nach einem behördlich genehmigten Lehrplan. Unsere Ausbildung – wir nennen sie „Tagesschule“- ist für Menschen ohne medizinische Vorkenntnisse ausgelegt; sie umfasst insgesamt 3000 Unterrichtsstunden.

Unsere erfahrenen Dozenten sind zum großen Teil ehemalige Schüler unserer Schule und arbeiten schon lange in eigenen Praxen. Da ihnen außerdem die Ausbildung junger Kolleg*innen

sehr am Herzen liegt, nehmen sie sich gern zusätzlich die Zeit, um bei uns zu unterrichten.

Als tragfähige Basis des zukünftigen Berufes legen wir größten Wert auf die Vermittlung umfangreicher medizinischer Kenntnisse.

Von Schulinteressenten wird oft die Frage gestellt, was das genau bedeutet und warum diese Kenntnisse für den Heilpraktikerberuf überhaupt wichtig sind.

Groß ist der Eifer, sofort mit dem Erlernen der Therapieformen zu beginnen.

Gewissensfrage: Kann ich bei gesundheitlichen Störungen helfen, die ich gar nicht verstehe? Wenn ich die Zusammenhänge im Körper nur ganz vage kenne und im Grunde nicht beurteilen kann?

Die Antwort darauf ist – bei allem Eifer- ein klares „Nein“.

Also muss ich mich als Heilpraktikeranwärter an spannenden Stoff wagen:

Es beginnt damit, wie eine einzelne Zelle unseres Körpers aufgebaut ist, welche Vorgänge dort ablaufen, schließlich auch, welche unterschiedlichen Zell- und Gewebsarten in unserem Körper zu finden sind.

Dann erlernt man, wie jedes unserer Organe im Körper aufgebaut ist. Dabei schaut man zunächst auf alle (!) „Einzelteile“, die für dieses Organs rein mechanisch von Bedeutung sind, dann darauf, wie das Organ „funktioniert“.

Zudem erlernt man, welche Vorgänge im gesamtem Körper dafür sorgen, dass dieses Organ in gewünschter Weise funktioniert – und was alles schließlich dafür verantwortlich sein kann, dass gesundheitliche Störungen auftreten. So lernt man nach und nach die Funktionsweise des gesamten menschlichen Körpers kennen.

Das Erlernen und Verstehen entsprechender medizinischer Fachausdrücke gehört selbstverständlich zum Lernstoff dazu, weil der Behandler z.B. den evtl. mitgebrachten ärztlichen Befundbericht lesen, verstehen und dessen Inhalt dem Patienten erklären können muss.

Erst mit diesem Basiswissen ist es möglich, zu beurteilen, ob der Patient mit seinem gesundheitlichen Problem in der HP-Praxis behandelt werden kann und darf oder ob er, evtl. auch dringend, in die Hand eines Arztes oder gar als Notfall in ein Krankenhaus gehört.

Diese Beurteilung ist bei jedem Patienten in der Praxis die Grundlage unseres Handelns – zur Sicherheit des Patienten, aber auch der des Therapeuten.

Zum Lehrplan gehören deshalb u.a. Zell- und Gewebelehre, Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie (Lehre von den krankhaft veränderten Körperfunktionen sowie ihre Entstehung und Entwicklung) des menschlichen Körpers, aber auch Störungen der Psyche.

Unterricht in Infektionslehre und Infektionskrankheiten gehört dazu, ebenso wie Berufs- und Gesetzeskunde sowie Praxishygiene.

Die Interpretation grundlegender Laborwerte, das korrekte Handeln in Notfallsituationen in Theorie und Praxis, aber auch grundlegende Kenntnisse in der Arzneimittellehre (Pharmakologie) werden vermittelt.

Neben fachgerechter Anamnese und Befunderhebung erlernt man theoretisch und praktisch klinische Untersuchungsmethoden wie z.B. Puls- und Blutdruckmessung, Reflexprüfung, das Abtasten, Abklopfen und Abhorchen des Patienten.

Im Rahmen des Unterrichts erlernen unsere Schüler*innen außerdem die Grundlagen der gängigsten naturheilkundlichen Diagnose- und Therapieverfahren – in Theorie und Praxis. Dazu gehören z.B. die Irisdiagnose, Homöopathie, Pflanzenheilkunde, Akupunktur, Osteopathie, Chiropraktik, aber auch die fachgerechte Verabreichung von Injektionen und Infusionen.

Im zweiten Ausbildungsjahr startet der Unterricht im schuleigenen „Ambulatorium“ (Lehrpraxis).

Hier werden unter Aufsicht erfahrener Kolleg*innen Patienten behandelt, aber es wird auch immer wieder praktisches Arbeiten aneinander geübt. Hinweise zu Praxisführung und  Abrechnung der erbrachten Leistungen am Patienten runden die „Praxisarbeit“ ab.

Man lernt die vielfältigen Hilfestellungen und Möglichkeiten, die naturheilkundliche Therapien für den Patienten bieten können, aber auch, wann man sie nicht einsetzen sollte.

Man erlernt das Erarbeiten eines individuellen Therapiekonzeptes für einen Patienten – und erkennt nicht zuletzt auch, wo die eigenen Neigungen und Fähigkeiten in puncto Therapien liegen.

Eine Ausbildung zur Praxisreife – weitere Fortbildung erwünscht!

Unterrichtet wird bei uns im festen Klassenverband.

Regelmäßige Anwesenheit im Unterricht ist zwingend erforderlich, zum einen, um die Stofffülle aufnehmen zu können, zum anderen, weil regelmäßige Unterrichtsteilnahme eine der Grundbedingungen zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sowie der Erlangung des Zeugnisses ist.

Pro Woche stehen von Montag bis Freitag 25 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (außer in den nieders. Schulferien) im Stundenplan.

Zu Hause sollte der Unterricht grundsätzlich nachbereitet werden. Zeitaufwand: durchschnittlich ca. zwei bis drei Stunden täglich.

Nun versteht man den Begriff „Tagesschule“ und „Vollzeitausbildung“ sicherlich besser, denn der „Lernaufwand“ füllt einen 8-Stunden-Arbeitstag an fünf Tagen in der Woche.

Regelmäßige Leistungskontrollen in allen Fächern sowie eine Zwischenprüfung nach einem Jahr geben Orientierung, den eigenen Lernfortschritt einzuschätzen und Lücken zu erkennen.

Was unsere Leistungskontrollen sowie auch unsere Abschlussprüfung angeht, bekommen wir von der Landesschulbehörde Vorgaben, wie sie zu erfolgen haben. So enthalten unsere Klausuren vorwiegend fallorientierte Aufgaben mit unterschiedlichen Niveaustufen, um erkennen zu können, ob das erlernte Wissen nicht nur abgerufen, sondern auch angewendet und übertragen werden kann.

Multiple Choice, die Frage-Technik der schriftlichen amtsärztlichen Überprüfung, ist vorwiegend der im Unterricht eingeschlossenen (Über-)Prüfungsvorbereitung vorbehalten.

Die Ausbildung endet mit unserer Schulprüfung in Theorie und Praxis.

Nach bestandener Abschlussprüfung und mindestens ausreichenden Leistungen in allen Fächern erhalten unsere Schüler*innen ein Zeugnis mit Stempel der Landesschulbehörde – als schriftlichen Nachweis einer umfassenden Heilpraktiker-Ausbildung.


Serie im Heilpraktiker-Newsblog über die Perlen der Heilpraktiker-Ausbildung:

Artikel 1: Was lernen Heilpraktikern in der 3000-Stunden-Vollausbildung? Interview mit der Schulleiterin der staatlich anerkannten Heilpraktiker-Schule in Niedersachsen

Artikel 2 demnächst: Was bringt die Vollausbildung von Heilpraktiker über 3000 Stunden für Patienten und Heilpraktiker? Wie kann man die Desinformationen der Anti-Heilpraktiker-Lobby entgegnen? Interview mit einer Ausbildungs-Expertin, die selbst unterrichtet und praktiziert.

Heilpraktiker hilft Klettersportler, der nach einer Odysee durch die Schulmedizin mit seiner beginnenden Lähmung schon aufgegeben wurde

Heilpraktiker unterscheiden sich von Ärzten in einem wesentlichen Punkt. Ihre Therapien sind häufig aus der jahrhundertealten Erfahrungsmedizin und weniger mit Doppelblindstudien belegbar. Belegbar sind aber die Heilerfolge durch Patientengeschichten, selbst wenn die Schulmedizin aufgibt. Daher mache ich im Heilpraktiker-Newsblog solche Heilerfolge von Patienten öffentlich, denen von der Schulmedizin nicht mehr geholfen werden kann. Und aus vielen solche Patienten-Geschichten ergibt sich dann ein Gesamtbild. Auf der Seite Patienten-Geschichten hier im Newsblog finden Sie viele Heilerfolgsgeschichten im Kurzform. Eine statistische Auswertung dieser Geschichten (Bericht) zeigt, dass mehr als die Hälfte der Patienten beim Heilpraktiker Hilfe finden, nachdem die Schulmedizin bei ihnen gescheitert ist.

Die Geschichte von Clemens M. finde ich besonders bemerkenswert, da sie wieder die Stärke der Heilpraktiker und Schwäche der Schulmedizin wiederspiegelt. Clemens ist Klettersportler, der plötzlich an Polyneuropathie litt, wodurch er sein Hobby nicht mehr ausüben konnte. Hier seine ausführliche Geschichte.

 

Überraschender Heilerfolg einer Polyneuropathie durch Heilpraktiker

– Patientengeschichte von Clemens M. aus Süddeutschland

Schon in meiner Kindheit konnte ich kaum im Winter im Schnee spielen. Denn schon da hatte ich das Raynaudsche Syndrom. Bei Kältereiz verkrampfen die Blutgefäße – besonders in den Extremitäten. Meine Eltern meinten: „Stell dich nicht so an! Die anderen spielen auch draußen.“

Schon seit ca. 2006 ahnte ich, dass mit meinen Füßen etwas nicht stimmte: Mal hatte ich glühend heiße Füße, die nicht schwitzten, mal waren sie kaum durchblutet, weiß und eiskalt. Im Sommer 2015 wurde es ganz schlimm: Auf dem Heimweg hatte ich plötzlich den Eindruck, mit dem linken Fuß „ins Leere“ zu treten und stürzte heftig.

Ein Neurologe diagnostizierte neuronale Ausfälle in den motorischen Nerven mit unbekannter Ursache. Diabetes schied aber aus. Mein Hausarzt empfahl mir, wegen des Raynaud-Syndrom im Krankenhaus die Angiologie aufzusuchen. Dort fand man aber nichts und schickte mich zum Uniklinikum Tübingen weiter.

Dort wurde ich an drei Tagen mit größter Sorgfalt und hohem Engagement aller beteiligter Fachabteilungen analysiert. Mikroangiologische Untersuchungen, umfangreiche Nervenleitgeschwindigkeitsmessungen, Prüfung auf Auto-Immun-Störungen, genetische Prüfungen wegen möglicher seltener Erkrankungen, ein ca. einstündiges Ganz-Körper-MRT in einem 3,5 Tesla-Gerät, Liquor-Untersuchungen… – ich hatte den Eindruck, dass man kein Gerät ausgelassen hat, das in der Uniklinik verfügbar war! Das war Anfang 2017 und meine Füße und Zehen fühlten sich an, als ob immer eine massive Betäubungsspritze wirksam wäre. Die Zehen fühlten sich im gegenseitigen Kontakt wie Fremdkörper an und waren selbst weitgehend gefühllos.

Resultat: Ursache für die Polyneuropathie unbekannt, keine Therapieansätze sichtbar, Zukunftsaussichten: langsam progrediente idiopathische Polyneuropathie mit starken hypästetischen Beschwerden und erheblichen neuro-motorischen Ausfällen, sich von den Extremitäten weiter ausbreitend bis zur Immobilität.

Ich dachte an Durchblutung und an die Neuroplastizität des Nervensystems, die sicher nicht auf das Gehirn beschränkt ist. Also hielt ich meine Füße warm und verrichtete viele Alltagstätigkeiten (z.B. Rasieren, Zähne- putzen, Kartoffeln schälen…) auf einem Bein stehend und möglichst auf dem Vorderfuß blancierend.

Dennoch schritt die Polyneuropathie langsam unerbittlich voran. Beim Klettersport gelangen mir keine Routen mehr mit Schwierigkeitsgrad 6. Anfang 2020 war ich auf Schwierigkeitsgrad 5 herunter, einfach weil ich in den Füßen kein Gefühl mehr hatte, mit welcher Stelle der Fußsohle ich auf dem Tritt stand.

Ein Freund riet mir dazu, einen Heilpraktiker aufzusuchen, der auf Neuraltherapie spezialisiert ist und auch als Chiropraktiker arbeitet. Ich war skeptisch, fuhr dann aber doch dort hin.

Ich erhielt dort Mischinjektionen. Ein Hitzegefühl breitete sich von der Injektionsstelle aus in die jeweilige Extremität aus und zeigte zugleich damit an, wie weit die Injektion überhaupt in die Extremitäten vordringt. Es war erschreckend, weil beim ersten Mal von der Leistenarterie aus lediglich die Mitte des Oberschenkel erreicht wurde.

Die Injektionen wurden ab da 14-tägig wiederholt. Jedes Mal gelangten die Injektionen tiefer, zuletzt jetzt bis in den Fuß. Zugleich begann langsam und allmählich die Sensitivität gegenüber Berührungen zurück zu kehren. Mittlerweile habe ich auch keine Gleichgewichtsprobleme mehr und meine Füße sind fast immer richtig warm. Vor Kurzem bin ich in einem See mit nur 18°C Wassertemperatur geschwommen. Als ich nach ca. 5 Minuten wieder heraus ging… hatte ich WARME FÜßE! Unglaublich! Kein Raynaud-Effekt! Und die Füße hatten ihre Sensibilität behalten.

Die Summe der Kosten für die klassische Diagnostik, die dann ohne einen Therapieansatz endete, lag gewiss im 5-stelligen Bereich. Die bisher erfolgten lediglich 6 Injektionen bezahlte ich mit 50 Euro je Termin. – Da- mit ist mal wieder die Unfähigkeit eines Heilpraktikers bewiesen: nämlich 5-stellige Beträge zu berechnen. 🙂


(Foto: Männer-Motiv der Patientenkampagne #MeinHeilpraktikerHilftMir)

Wie nützlich sind Online-Petitionen für Heilpraktiker und Patienten? Wie führt man eine erfolgreiche Petition durch? Beispiel: #RetteDeineHomöopathie

Petitionen werden in letzter Zeit häufiger in der Heilpraktiker-Community diskutiert. Was bringen sie, was bringen sie nicht? In diesem Artikel möchte ich als PR-Berater einige Tipps für Heilpraktiker geben, wie man eine erfolgreiche Petition umsetzt. Dazu zeige ich auch drei praktische Beispiele – zwei Beispiele von erfolgreichen, ein Beispiel von einer gescheiterten Petition.

Petitionen sind als eine Art „Online-Demo“ Instrumente der politischen Öffentlichkeitsarbeit, die für Heilpraktiker und ihre Patienten sehr wirkungsvoll sein können. Sie sind aber nur wirkungsvoll, wenn sie mit den richtigen Maßnahmen begleitet werden, sonst scheitern sie. 

Eine der erfolgreichsten Petitionen der letzten Jahre war die Bienen-Petition in Bayern. Sie hat gezeigt, wie es geht. Unterschriften per Petition sammeln, mit Pressearbeit begleiten, mit Social Media öffentlich machen, mit Lobbying an politische Freunde herantragen, mit PR Druck auf politische Gegner aufbauen. Im Ergebnis wurde mehr als eine Million Stimmen gesammelt und die Forderung der Petition wurde zu einem Gesetz, das bereits rechtsgültig ist.

Ebenfalls erfolgreich war die Petition #RetteDeineHomöopathie , mit der ein Heilpraktiker-Verband (FDH), ein homöopathischer Arztverband (Hahnemann-Gesellschaft) und der Homoeopathiewatchblog als Patientenstimme die Partei Die Grünen mit dazu gebracht haben, dass sie einen Anti-Homöopathie-Antrag aus ihrem Parteiprogramm wieder gestrichen haben.

Die bekannte Rossdorfer Anti-Homöopathie-Lobby hatte einen Anti-Globuli-Antrag für den Parteitag der Grünen mit PR und Lobbying durchgesetzt. Als eine Strategie dagegen wurde von der Homöopathie-Community die Kampagne #RetteDeineHomöopathie gestartet, für die eine Petition eine wichtige Maßnahme war.

Für die Petition #RetteDeineHomöopathie haben die Verbände FDH und HG und der Watchblog über Wochen und Monate Unterschriften für die Online-Petition akquiriert. Doch das Unterschriftensammeln war nur die Basis. Die Online-Petition war ein PR-Instrument der Kampagne mit dem Hashtag #RetteDeineHomöopathie, über dessen Ergebnisse öffentlich ständig durch die Initiatoren der Petition berichtet wurde. Und über eine Postkartenaktion an die Grünen-Vorstände wurde die Petition direkt an die Zielgruppe herangetragen. Dann folgte die Medienarbeit als wichtigstes Instrument, um politischen Druck aufzubauen: Zuerst hat der Homoeopathiewatchblog fast täglich im Blog und auf Twitter über die Zwischenstände der Petition berichtet, dann hat die Tageszeitung TAZ über die Petition und die Aktivitäten von Blog und Verbänden berichtet, was wiederum andere Medien aufgegriffen haben. Dann haben die Grünen über die Petition diskutiert, weil die taz geschrieben hat. Und auf dem Parteitag der Grünen wurde nach dieser öffentlichen Diskussion in Blog, Medien, Social Media (vor allem Twitter) der Antrag der Anti-Homöopathie-Gegner abgelehnt. Der öffentliche Druck über Petition, die beiden Verbände und via Watchblog und Presse plus Social Media war zu groß geworden, als dass die Grünen die geplante Anti-Globuli-Politik hätten heimlich und still durchwinken können (wie es geplant war). Wer sich für die Petition #RetteDeineHomöopathie interessiert, finden dazu alle Details im Homoeopathiewatchblog über die Suchfunktion. Auch auf Twitter bietet der Hashtag #RetteDeineHomöopathie weiterhin Infos.

Aber man kann auch aus Fehlern lernen, z. B. aus gescheiterten Petitionen. So hat eine Wissenschaftlerin eine Online-Petition aufgesetzt, mit der sie erreichen wollte, dass eine Stiftung der Komplementärmedizin entlassene Mitarbeiter wieder einstellt. Allerdings wurden bei dieser Petition nur Unterschriften gesammelt. Es fehlte das Herantragen der Aktion an die Zielgruppe, die Pressearbeit, die Social Media-Arbeit, die Übergabe der Unterschriften an die Zielgruppe. So hatte die Petition keinen Effekt – außer gesammelte Unterschriften.

Welche Arten von Petitionen gibt es?

Üblicherweise wird über Online-Petitionen bei Change oder Openpetition diskutiert. Dort sammelt man mit einem aussagekräftigen Text Unterstützer-Unterschriften – ohne dass von offizieller Stelle (wie dem Bundestag) eine genaue Zielgröße der Unterschriftenzahl definiert ist und ohne dass die politische Zielgruppe automatisch von der Petition erfährt. Mehr bieten diese Plattformen nicht. Es liegt also am Petitions-Initiatoren, die Petition öffentlich mit PR und Lobbying weiterzutragen, z. B. die Unterschriften bei Erreichen eines Zieles an die Zielgruppe (bestimmte Politiker) in einer medienwirksamen Aktion zu übergeben. 

Diese Online-Petitionen sind also reine PR ohne für die Politik verpflichtende Maßnahmen. Damit daraus Politik wird, müssen die Petitions-Initiatoren sie aktiv in die Politik transportieren und mit Medienarbeit und Social Media begleiten, sonst bleiben die Unterschriften nur auf dieser Online-Plattform – ohne jede Wirkung in Öffentlichkeit und Politik.

Daneben gibt es noch die klassische Petition beim Bundestag. Dazu reicht man den Petitionstext auf bundestag.de ein, der Petitionsausschuss des Bundestages prüft ihn. Nach Wochen oder Monaten veröffentlicht bundestag.de dann die Petition. Dann beginnt die Uhr zu laufen. Man hat genau vier Wochen Zeit, Unterschriften zu sammeln. Nötig sind 50.000 Unterschriften. Hat man diese Zahl in diesen vier Wochen erreicht, erreicht man das Quorum. Dies bedeutet, dass man Anspruch auf Anhörung in einem Ausschuss des Bundestages zum Thema der Petition hat, für ein Heilpraktiker-Thema wäre das der Gesundheitsschuss. Auch diese Petition ist nur erfolgreich, wenn sie mit Medienarbeit, Social Media-Kampagne und Lobbying begleitet wird.

Was sind Faktoren für eine erfolgreiche Online-Petition?

Wie ich in der Erläuterung zuvor geschrieben habe, gibt es sieben Faktoren, die für eine erfolgreiche Online-Petition notwendig sind:

  1. Die Petition muss einen eindeutigen nachvollziehbaren Absender haben, ein klares politisches Ziel, einen klaren Adressaten und eine klare politische Forderung haben
  2. Der Petitionstext muss für jeden verständlich und aktivierend sein. Er sollte idealerweise mit einem Video unterstützt werden.
  3. Das Sammeln der Unterschriften muss kontinuierlich und über längere Zeit mit hohem Druck und aktiv erfolgen
  4. Die Petition muss mit aktiver PR (speziell Medienarbeit) begleitet werden, sodass regelmäßig Medien und Blogs darüber berichten
  5. Die Petition muss mit aktivem Lobbying an die politische Zielgruppe herangetragen werden und die Politik muss zum Handeln gebracht werden.
  6. Mit Social Media (Twitter, Facebook, Instagram etc.) muss das Thema der Petition kontinuierlich in die öffentliche Diskussion transportiert werden.
  7. Petition, Unterschriften, Lobbying, PR/Medienarbeit, Social Media etc. müssen einen starken politischen Druck auf Freund und „Feind“ aufbauen, der dazu führt, dass die Petitionsforderung von politischen Freunden unterstützt wird und zu einem Gesetz/Verordnung/politischer Entscheidung wird.

Wie scheitern Online-Petitionen?

Die meisten Online-Petitionen scheitern, weil sie von den beschriebenen notwendigen sieben Faktoren nur einen einzigen Faktor beherzigen, das Sammeln von Unterschriften.

Wie kommen Sie als Heilpraktiker*innen an Corona-Soforthilfe? Hier die Antrags-Adressen aus 16 Bundesländern

Die Corona-Krise nimmt auch viele Heilpraktiker*innen wirtschaftlich stark mit. Die gute Nachricht ist, dass Heilpraktiker als sogenannte Solo-Selbständige auch Zuschüsse von Bund und Ländern erhalten können. Die Zuschüsse sind zur Überbrückung akuter Finanzierungsengpässe durch die Krise gedacht, z.B. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten etc., wie die Infostelle in NRW schreibt. Der Bund stellt als Soforthilfe 9.000 Euro pro Betrieb (mit bis zu 5 Beschäftigen) zur Verfügung, die Länder bieten zusätzlich noch einmal unterschiedliche Zuschüsse an.

Sie finden hier die Link-Adressen aus 16 Bundesländern, wo Sie sich als Heilpraktiker über die Details der Soforthilfe (Bund/Länder) auf offiziellen Seiten des Staates informieren können. Meist finden Sie auf den Seiten auch schon die Antragsformulare. Einfach auf das Bundesland klicken, das Sie interessiert.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Haben Heilpraktiker trotz Coronavirus weiter geöffnet, was dürfen sie behandeln und was nicht, wie kann HPs bei Folgen von Terminabsagen geholfen werden? 6 Fragen und Antworten im Expertinnen-Interview mit Ursula Hilpert-Mühlig (Spoiler: Ja, HPs können öffnen)

In den Zeiten des Coronavirus haben Heilpraktiker*innen und ihre Patient*innen viele Fragen. Beispielsweise, ob Heilpraktiker weiter geöffnet haben können, obwohl viele Geschäfte schließen müssen. Einzelne Landkreise (die dafür zuständig sind) äußern sich zur Frage, wie z.B. der Kreis Steinfurt:

heilpraktiker

 

Solche Fragen haben Patienten und Heilpraktiker mir als Blogger in E-Mails gestellt. Ich habe die Fragen an eine Expertin weitergegeben: Ursula Hilpert-Mühlig, Heilpraktikerin und Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH). Sie vertritt den größten Verband von Vollheilpraktikern in Deutschland mit 7.500 Mitgliedern.

 

(Red. Hinweis: der Artikel ging am 18. März online und gibt die Lage bis zu diesem Tag wieder. Änderungen danach kann der Artikel nicht wiedergeben.)

 

Christian Becker: Zunächst die wichtigste Frage: können Heilpraktiker weiter ihre Praxen offen halten?

Ursula Hilpert-Mühlig: Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet.
Bislang sind Heilpraktiker-Praxen von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Christian Becker: Heilpraktiker dürfen laut Infektionsschutzgesetz Erkrankungen mit dem Coronavirus weder diagnostizieren noch behandeln. Wie gehen Heilpraktiker damit um?

Ursula Hilpert-Mühlig: Zunächst sollten Patienten darüber informiert werden, dass  Heilpraktiker*innen  eine Infektion mit dem Coronavirus COVID-19 weder diagnostizieren noch behandeln dürfen. Das kann durch einen Aushang an der Praxistür und/oder auf der Praxis-Website erfolgen. Gleichzeitig sind dazu Handlungsanweisungen sinnvoll. Beispielsweise: „Haben Sie bitte Verständnis, dass wir Sie bei Erkältungserkrankungen (insbesondere mit trockenem Husten, Fieber, Atemproblemen, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen, evtl. begleitet von Übelkeit und Durchfall) derzeit nicht in der Praxis empfangen. Bitte wenden Sie sich telefonisch an Ihren Arzt oder an das Gesundheitsamt. Diese werden das Weitere veranlassen.“

Wenn sich Patienten telefonisch für einen Termin anmelden, bereits abfragen, ob Erkältungssymptome vorliegen, ob der Patient in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet war (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), ob er engeren Kontakt zu einem ihm bekannten Infizierten hatte. Besteht die Möglichkeit einer Coronavirus-Infektion, sollte der Patient die Praxis gar nicht erst aufsuchen, sondern  seinen Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch kontaktieren.

Auch sollte darauf geachtet werden, jeweils nur einen Patienten im Wartezimmer zu haben.

Die meisten Praxen sind Bestellpraxen. Es wäre also durchaus sinnvoll, einbestellte Patienten vorab telefonisch zu kontaktieren, um die Notwendigkeit einer Behandlung abzuklären. Jeder nicht notwendige soziale Kontakt sollte derzeit vermieden werden.

Sollte doch ein Patient mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 in die Praxis kommen, muss umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden und der Patient sollte bis zum Eintreffen des Rettungswagens von allen Kontakten isoliert werden. Für Heilpraktiker*innen besteht gemäß Infektionsschutzgesetz Meldepflicht.

Die Praxisräume mit sämtlichen (potentiellen) Kontaktflächen anschließend gründlich mit einem zugelassenen Desinfektionsmittel reinigen.

Medizinisches Personal, das mit einem Verdachtsfall in Kontakt gekommen ist, gilt bei Einhaltung der üblichen Hygienestandards nicht als „enge“ Kontaktperson und muss nicht unter Quarantäne oder getestet werden. Das weitere Vorgehen entscheidet allerdings das Gesundheitsamt.

Wenn der/die Heilpraktiker*in selbst erkrankt ist mit den typischen Symptomen des COVID-19, sollte umgehend der Praxisbetrieb eingestellt werden. Ein Test ist anzuraten, bei einem positiven Ergebnis entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über die weitere Vorgehensweise.

 

Christian Becker: Wie können Heilpraktiker ihren verunsicherten Patienten jetzt helfen?

Ursula Hilpert-Mühlig: Beruhigend wirken in der Regel Aufklärung über das Virus selbst und über die Ansteckungsmodalitäten, damit Patienten ihr persönliches Risiko selbst einschätzen können.
Ein erhöhtes Risiko besteht über einen engen Kontakt. Das heißt, wenn man mindestens 15 Minuten mit einem Erkrankten gesprochen hat bzw.  angeniest oder angehustet wurde ohne größeren Abstand (1,5 bis 2 Meter). Grundsätzlich sollte in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr auf körperlichen Abstand geachtet und Händeschütteln unterlassen werden. Man kann sich auch mit einem freundlichen Lächeln begrüßen.

Typische Symptome aufzeigen, damit Patienten eine gewisse Selbsteinschätzung vornehmen können: trockener Husten, Fieber, evtl. Schüttelfrost, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen, evtl. Atemwegsprobleme, Übelkeit und Durchfall.

Die Wichtigkeit von Basishygiene betonen. Dazu gehören: häufiges und gründliches Händewaschen mit Seife, husten/niesen in ein Einmaltaschentuch oder in den gebeugten Ellenbogen.
Risikopatienten, also ältere Personen oder chronisch Erkrankte, dazu raten, derzeit nicht notwendige soziale Kontakte einzuschränken.

Gut verständliche Informationsangebote aufzeigen wie z.B. dasjenige der  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de.

Und selbstverständlich selbst für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Christian Becker: Wie behandeln Heilpraktiker die Erkrankungen momentan jenseits des Coronavirus?

Ursula Hilpert-Mühlig: Wie sonst auch, je nach Beschwerdebild des Patienten. Grundsätzlich macht es in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr Sinn, ein besonderes Augenmerk auf das Immunsystem zu richten. Hier können naturheilkundliche Verfahren stärken und die Selbstheilungskräfte anregen. Ernährungsberatung ist wichtig, damit ausreichend Vitalstoffe wie Vitamine, Mineralien und Spurenelemente zugeführt werden. Auf die Lebensführung der Patienten sollte Einfluss genommen werden, das heißt sie anzuleiten, ausreichend Ruhepausen einzuhalten. Nicht zu unterschätzen ist momentan der Stressfaktor durch die Sorge, sich womöglich selbst mit Corona zu infizieren oder die Sorge um den Arbeitsplatz oder finanzielle Engpässe. Hier sollte man ein zugewandter Ansprechpartner sein und viele Heilpraktiker*innen verfügen auch über ein Repertoire an Stressbewältigungstechniken, zu denen sie die Patienten anleiten können.

 

Christian Becker: Wie setzen Heilpraktiker moderne Formen der Behandlung, z.B. per Video ein? Nimmt dies momentan zu?

Ursula Hilpert-Mühlig: Das kann ich schwer beurteilen. Telefonische Beratung ist durchaus üblich, wobei der Behandler aber den Patienten zunächst persönlich untersucht haben muss. Gleiches gilt für die Kommunikation über Skype oder online. Bei jüngeren Heilpraktiker*innen nimmt das wahrscheinlich zu. Hier ist aber immer die besondere Sorgfaltspflicht zu beachten, die solchen Fernbehandlungen abverlangt wird.

 

Christian Becker: Für viele Heilpraktiker hat das Coronavirus auch negative Folgen wie abgesagte Termine. Wie kann diesen geholfen werden?

Ursula Hilpert-Mühlig: Heilpraktiker*innen sind zumeist Solo-Selbständige, mit dem Rückgang von Patienten wegen der Coronavirus-Infektion brechen ihnen die Einnahmen weg.

Oft erzielen Solo-Selbständige ein vergleichsweise geringes Einkommen und haben nicht so viele Rücklagen, sie stoßen daher schneller an finanzielle Grenzen. Ich kenne Kolleg*innen, die ihre aktuelle Situation als existenzgefährdend beschreiben.

Einen unmittelbaren Anspruch auf Entschädigung haben Selbständige nur, wenn sie wegen des Coronavirus in Quarantäne müssen. Dann zahlt das jeweilige Bundesland pro Monat ein Zwölftel des im Vorjahr veranschlagten Einkommens. So ist es im Infektionsschutzgesetz geregelt. Zuständig ist jeweils die Behörde, die eine Quarantäne angeordnet hat.

Jetzt nimmt die Politik offenbar auch diese Gruppen in den Blick. Das Bundeswirtschafts- und das Finanzministerium kündigten an, es Ein-Personen-Unternehmen und Freiberuflern zu erleichtern, Steuern stunden und Steuervorauszahlungen nach unten korrigieren zu lassen. Außerdem verweist die Bundesregierung auf KfW-Kredite, die auch Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen zustehen sollen.


Ergänzung 19.3.: „Die Bundesregierung plant nach Informationen des SPIEGEL ein üppig ausgestattetes Rettungspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer bis zehn Beschäftigte, die von den Folgen der Coronakrise betroffen sind. Dafür will sie insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zehn Milliarden Euro davon sollen als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen. An Betrag und Zusammensetzung der Hilfen kann sich im Verlaufe des Tages noch etwas ändern.“ …mehr

 


Sie interessieren sich als Leser*in des Newsblog auch für
das Thema Homöopathie und Coronavirus? Dann finden Sie dazu viele Artikel in meinem zweiten Blog, dem Homoeopathiewatchblog.de , z.B.
• Bekannter Homöopath berichtet erstmals von erfolgreicher Behandlung eines Coronavirus-Falls mit 3 Homöopathika

• Deutsche Apotheken melden, Arsenicum album ist ausverkauft nach Empfehlung der indischen Regierung als Corona-Prophylaxe

• Immer mehr Homöopathen veröffentlichen Patientenbriefe mit Empfehlungen zum Umgang mit Coronavirus – 4 Beispiele

 

Heilpraktiker-Gegnerin zieht sich aus Politik zurück: SPD-Politikerin Cornelia Prüfer-Storcks

Nur wenige in der Politik sind so lautstark gegen den Heilpraktiker-Beruf vorgegangen wie sie: Hamburgs Gesundheits-Senatorin Cornialia Prüfer-Storcks (SPD). Nun beendet sie im Alter von 63 Jahren ihre gesundheitspolitische und politische Laufbahn, wie sie nach der Bürgerschaftswahl in Hamburg im Februar selbst meldete und im NDR kürzlich öffentlich machte.

Prüfer-Storcks war die entscheidende Politikerin, die die Landes- und Bundespolitiker dazu drängte, den Fall Brüggen-Bracht zu nutzen, um aus ihm politisches Kapital gegen den Heilpraktiker-Beruf zu ziehen.

Sie war in der Gesundheitsministerkonferenz der Motor gegen den Heilpraktiker und forderte Verschärfungen gegen den Beruf.

Im Juni 2018 beschloss die Gesundheitsministerkonferenz von 16 Bundesländern eine „Reform“ des Heilpraktiker-Berufs mit den einzelnen Positionen Ausbildungsordung, Berufsordnung, einzelne Therapien, Heilpraktikergesetz und gründete eine Länderkommission unter Leitung der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (Link).

Im Mai 2019 gesteht Prüfer-Storcks auf Nachfrage des Heilpraktiker-Newsblog, dass sie den Heilpraktiker-Beruf radikal „umbauen“ lassen will (Link).

Prüfer-Storcks übernahm in ihren Argumentationen gegen den Heilpraktiker-Beruf immer wieder die Argumente der Anti-Heilpraktiker-Lobby der Skeptiker.

Neue Studie zeigt: Alternativmedizin ist im Trend – 46 Prozent haben sie schon genutzt

Der Beruf des Heilpraktikers ist der therapeutische Beruf, der die Bandbreite der alternativen Behandlungen von A wie Akupunktur über H wie Homöopathie bis Y wie Yoga abdecken kann. Eine aktuelle Meinungsumfrage belegt die zunehmende Beliebtheit dieser Therapien bei Patienten.

Hatten im Jahr 2000 schon 36 Prozent der Bundesbürger solch eine Behandlung in Anspruch genommen, so waren es 2019 bereits 46 Prozent, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“ ergab.

Besonders viele haben Akupunktur in Anspruch genommen: 22 Prozent der Frauen und 12 Prozent der Männer. In homöopathischer Behandlung waren 24 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer schon mal, Schüßlersalze haben 23 Prozent der Frauen und 6 Prozent der Männer eingesetzt. Entspannungsmethoden haben 16 Prozent der Frauen schon ausprobiert, bei den Männern waren es 8 Prozent. Dabei zeigt sich ein  Unterschied zwischen Frauen und Männern: 60 Prozent der Frauen haben es bereits mit alternativen Heilmethoden versucht, aber nur halb so viele Männer (32 Prozent).

Der Chefredakteur des Gesundheitsmagazins für Apothekenkunden, Hans Haltmeier, kommentiert die Ergebnisse seiner Umfrage: „Vermutlich möchten viele Menschen einfach mit Naturheilkunde die konventionelle Medizin ergänzen. Vielleicht war es auch so, dass die medizinische Behandlung nicht den gewünschten Erfolg hatte, und dann probieren sie eben alternative Heilmethoden aus. Und bei manchen Methoden gibt es Belege dafür, dass sie tatsächlich gut wirken.“

Quelle: Eine heute veröffentlichte repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von Ipsos GmbH bei 2.000 Frauen und Männern ab 14 Jahren. Befragungszeitraum: 14. Oktober bis 20. November 2019. (Vergleichsumfrage in 2000: GfK Marktforschung, 2.647 Personen)

Wahlcheck Hamburg: SPD sieht keine Notwendigkeit für freien und selbständigen Heilpraktiker-Beruf, auch CDU ist sehr kritisch, wenigstens die Grünen wollen Beruf erhalten

Am Sonntag wählen die Hamburger*innen eine neues Parlament. Vor einer Wahl ist es üblich, dass Parteien Farbe bekennen, z.B. wie sie zu bestimmten Berufen stehen. Besonders für den Heilpraktiker-Beruf sind solche lokalen Wahlen wichtig, da die Länder maßgeblichen Einfluss auf den Beruf haben. Das hat sich in der Gesundheitsministerkonferenz gezeigt.

Der Heilpraktikerverband „Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Hamburg“, hat Hamburger Parteien bei seinem Wahlcheck vier Fragen gestellt: wie sie zum freien und selbständigen Heilpraktiker-Beruf stehen, was sie zu den Themen Ausbildung, Therapiefreiheit und Behandlungsverboten sagen (Link zu Fragen und Antworten).

Das Ergebnis der Wahlprüfsteine zeigt: die meisten Hamburger Parteien stehen dem Heilpraktiker-Beruf kritisch gegenüber – mit unterschiedlichen Ausprägungen bei Details.

Hier die Antworten der drei größten angefragten Parteien (jeweils > 10 % in der Bürgerschaft):

Am kritischsten sieht die SPD den Heilpraktiker-Beruf. Sie sieht keine Notwendigkeit, den Heilpraktiker als freien und selbständigen Beruf zu erhalten, obwohl sie explizit danach gefragt wird. Im Gegenteil, sie habe sich auf „Bundesebene dafür ausgesprochen, im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit das Spektrum der heilpraktischen Behandlung zu überprüfen.“ Sie definiert in ihrer Antwort eine Notwendigkeit einer Reform der Ausbildung der Heilpraktiker mit Regelung des Berufsbildes unter dem zentralen Aspekt des „Patientenschutzes“. Dieser Patientenschutz hat für die SPD „höchste Priorität“, die Frage nach Therapiefreiheit für Heilpraktiker ordnet sie diesem Aspekt unter. Auch weitere Behandlungsverbote für Heilpraktiker sieht die SPD als mögliches Mittel, wenn es um die Frage des Patientenschutzes geht.

Auch die CDU sieht den Heilpraktiker-Beruf kritisch. Die Hamburger CDU ordnet sich der Bundes-CDU unter und begrüßt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, „im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit das Spektrum der heilpraktischen Behandlung“ zu überprüfen. Die Therapiefreiheit gelte auch für den Heilpraktiker, allerdings decke sie aus Sicht der CDU „ausdrücklich nicht die Anwendung Verfahren, die einen Wirksamkeitsnachweis entbehren, wie bspw. der sogenannten „Frischzellen-Therapie“ ab. Hierbei wurden in der Vergangenheit Frischzellen von Schafen bei Menschen angewendet, wodurch es zu Infektionen gekommen ist.“

Nur eine einzige Partei schreibt einen positiven Satz zum Heilpraktiker über die Zielrichtung der Partei. Die Grünen formulieren: „Den Heilpraktikerberuf als freien Beruf wollen wir sichern und erhalten.“ Daneben schreiben auch die Grünen vor allem Forderungen an den Heilpraktiker-Beruf auf. Beispielsweise schreiben die Grünen über das Heilpraktikergesetz: Wir halten eine „Modernisierung für angebracht“. Die Ausbildung solle „bundesweit einheitlich geregelt werden.“ Auf die Frage nach weiteren Behandlungsverboten antworten die Grünen: „Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass Heilprakter*innen die Grenzen ihrer Möglichkeiten genau kennen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen darf keine notwendige schulmedizinische Behandlung verschleppt werden und Patient*innen müssen umfassend über Grenzen und Möglichkeiten der heilpraktischen Behandlung aufgeklärt werden. Heilungsversprechen sind bereits gesetzlich untersagt. Aber alle Formen der Fehlbehandlung müssen innerhalb der Berufsstandes wirksam unterbunden werden.“

Homoeopathiewatchblog enthüllt Namen der Kanzlei, die Auftrag für Rechtsgutachten von BMG erhalten hat

Lange gab es Rätselraten um das Rechtsgutachten, um seine Zielrichtung, um seine Umsetzung. Zumindest zur Umsetzung gibt es seit heute mehr Klarheit.

Die Webseite einer Kanzlei bestätigt heute, dass sie den Auftrag des BMG für ein Rechtsgutachten erhalten hat. Sie arbeite seit 15. Januar am Gutachten, Abgabe sei der 14. Juli 2020.

Der Homoeopathiewatchblog zeigt die Webseite des Anwaltes inkl. Namen sowie einer Bestätigung des Anwaltes für den Auftrag des Rechtsgutachtens: Link. Und weiteren Details.

Das BMG kündigte an, das Heilpraktiker-Gesetz bis hin zur möglichen Abschaffung zu untersuchen. Dazu hat das Ministerium am 30. Oktober eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten zum Heilpraktiker-Gesetz veröffentlicht. Ziel des Gutachtens soll sein, die Rechtslage zu klären, wie der Heilpraktiker-Beruf entweder eingeschränkt oder abgeschafft werden kann. Die Ausschreibungs-Unterlagen zum BMG-Rechtsgutachten finden Sie im Original/Link (1,5 MB als PDF) im Homoeopathiewatchblog (Link).

CSU will auch Heilpraktiker verpflichten, die Impfbereitschaft in Bayern zu verstärken

Am 12. Dezember letzten Jahres hat die CSU-Fraktion einen Antrag an den Landtag gestellt. Titel: „Impfbereitschaft in Bayern verbessern“. Bisher hat die CSU die Ärzte in die Pflicht genommen, nun erweitert sie den Kreis. Die CSU möchte auch die Heilpraktiker in die Pflicht nehmen, die Impfbereitschaft bei ihren Patienten zu verstärken. Dazu schlägt die CSU vor,  dass die Staatsregierung aufgefordert werde, „sich gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit dafür einzusetzen, dass das Thema Impfen Eingang in die Heilpraktikerprüfungen findet. Hierzu sollen die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern ergänzt werden. Darüber hinaus soll das Thema bei der nächsten Sitzung der für das Heilpraktikerrecht zuständigen Behörden erörtert und die überprüfenden Gesundheitsämter hierfür sensibilisiert werden.“

Die CSU begründet ihren Antrag: „Die Expertenanhörung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege zum Thema „Erfolgversprechende Wege zur Erhöhung der Impfraten, insbesondere bei Masern“ am 08.10.2019 hat die einhellige Überzeugung der Experten verdeutlicht, dass die Impfberatung weiter ausgeweitet werden muss und eine angemessene Vergütung dringend erforderlich ist, um eine individuelle Impfberatung für alle Patienten anbieten zu können. Anzusetzen ist auch bei der Heilpraktikerausbildung. Wer berufsmäßig die Heilkunde ausüben will, bedarf der Erlaubnis. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis gemäß Heilpraktikergesetz ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt), in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist unter anderem die erfolgreich absolvierte Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt. Im Rahmen dieser Kenntnisprüfung sollen künftig auch Kenntnisse über die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut abgefragt werden. Wünschenswert ist, dass in diesem Sinne die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchst. i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 07.12.2017 (BAnz AT 22.12.2017) ergänzt werden.“

Link zum CSU-Antrag

Der CSU-Antrag wirft einige Fragen auf. Beispielsweise: Weshalb will die CSU nur Heilpraktiker neben Ärzten verpflichten, sich für die Impfaufklärung einzusetzen – andere Gesundheitsberufe aber nicht? Weshalb will die CSU Heilpraktiker zur Impfaufklärung verpflichten, obwohl die die Heilpraktiker nicht impfen dürfen? Weshalb will die CSU die Heilpraktiker zur Impfaufklärung verpflichten, obwohl diese die Aufklärung nicht abrechnen können?

Ärztekammer-Chef sieht keine „Existenzberechtigung für Heilpraktiker“ und kritisiert Ausbildung / Erzählen Sie als Heilpraktiker im Newsblog Ihre Ausbildungs-Story, wie aufwändig ihre Aus-, Weiter- und Fortbildung ist

Wenn Jens Spahn als oberster Gesundheitspolitiker mit einem beauftragten Rechtsgutachten zum Heilpraktiker-Beruf diesen offiziell zur Überprüfung freigibt, dann bleibt es nicht aus, dass auch die dritte und vierte Reihe in der Gesundheitspolitik sich bestärkt fühlt, etwas gegen den Beruf zu sagen.

In Bayern ist das aktuell der stellvertretende Präsident der Ärztekammer. In einem Agenturinterview sagt Andreas Botzlar Sätze wie „Heilpraktiker ohne Existenzberechtigung“. Nach seiner Ansicht sei es nicht zeitgemäß, dass Heilpraktiker umfangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre. Auslöser seiner Sätze könnte eine Meldung der Süddeutschen Zeitung sein, wonach in Bayern 23.000 Heilpraktiker den Patienten helfen, mehr als doppelt so viele wie Hausärzte.  

Der Ärztekammer-Chef ist befangen. Schließlich definiert er seine Ärzte als Konkurrenten des Heilpraktikers. Patienten sehen das aber anders, wie die Patienten-Geschichten hier im Newsblog zeigen (Link). Sie gehen aus drei Gründen zum Heilpraktiker: Hilfe, Heilung, spezielles Know-how.

Auf die Sätze des Ärztekammer-Chefs springen zwei Politiker im Interview mit der Tageszeitung Passauer Neue Presse heute auf. Anton Hofreiter, Fraktions-Chef der Grünen im Bund, sagt: „Die Ausbildung muss unbedingt standardisiert werden und es braucht höhere Ausbildungsstandards. … „Zum Schutz der Patienten kann es so nicht bleiben. Wir müssen das Ganze deutlich bessern regulieren.“ Melanie Huml, CSU-Ministerin für Gesundheit in Bayern ergänzt Hofreiter mit den Worten, sie „begrüße die Erstellung des Rechtsgutachtens zum Heilpraktikerrecht auf Bundesebene“, sagte Huml, „das Gutachten kann wertvolle Hinweise geben, in welche Richtung das Heilpraktikerrecht weiterentwickelt werden kann.“ „Die meisten Heilpraktiker üben ihren Beruf verantwortungsbewusst aus und beachten ihre Kompetenzen“, sagte sie weiter.

Mich als Patient von Heilpraktikern ärgert diese Verunglimpfung des HP-Berufs und der Verunglimpfung seiner Ausbildung durch Ärzte-Kammer-Chefs oder manche Gesundheitspolitiker. Besonders, dass Journalistenkollegen dieses Bashing auch noch aufgreifen und unwidersprochen weiterverbreiten.

Damit dieses Bashing nicht unwidersprochen bleibt, dafür gibt es den Heilpraktiker-Newsblog. Über die Einzigartigkeit des Berufes berichten Heilpraktiker in Interviews auf ihrem Therapeutenalltag (Interview 1, Interview 2).

Hier im Newsblog haben auch Sie als Heilpraktiker*in die Möglichkeit, zu erzählen, wie aufwändig Ihre Aus-, Weiter- und Fortbildung ist und war. Erzählen sie praxisnah, was und wie Sie gelernt haben und anschließend verantwortungsvoll Menschen zu helfen.

Motto der Aktion des Newsblog:
Heilpraktiker klären Arzt-Funktionär auf
(über ihre Ausbildung)

Wenn schon Medien nicht darüber schreiben, dann können Sie hier im Newsblog darüber berichten und die vielen falschen Vorurteile widerlegen.

Schicken Sie mir entweder eine E-Mail an redaktion (at) Heilpraktiker-Newsblog (dot) de oder tragen Sie Ihre Ausbildungs-Story als Kommentar ein. Vielen Dank.


Kommentar von Heilpraktiker Thomas Schmitz:

„Ich bin Jahrgang 61, habe meine Zulassung als Heilpraktiker 1986 erlangt. seit  nunmehr 31 Jahren führe ich eine Vollerwerbspraxis, seit einigen Jahren habe ich eine Kollegin mit in der Praxis.

Meine Ausbildung:
Nach meiner Zeit (Zeitsoldat) als Pflegekraft im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
habe ich 9 Trimester an der Heilpraktikerschule (hessische Heilpraktiker Fachschule, heute Erich Ausmeier-Schule) gelernt.
Es war eine Vollzeitausbildung. Finanziert habe ich das durch Nachtwachen an der Uniklinik Mainz und dem Kreiskrankenhaus Eltville (was es nicht mehr gibt).
Im Gegensatz zu Univorlesungen hatten wir richtigen Unterricht mit starkem Praxisbezug. Als Schülersprecher habe ich damals dort durchgesetzt, dass die Qualität der Dozenten durch folgende Kriterien gesichert wurden:
entweder:
abgeschlossenes Studium der Medizin, Biologie oder Chemie o.ä.  für die entsprechenden Fächer,
Ausgebildete Physiotherapeuten für manuelle Therapien
oder
mindestens seit 7 Jahren erfolgreich als Heilpraktiker selbstständig in Vollerwerbspraxis.

Das 9. Trimester war dann das Prüfungstrimester. Prüfungsschwerpunkte waren durchweg schulmedizinische Kenntnissnachweise
u.a. in
Differentialdiagnose
Biochemie
Neurologie
Orthopädie
Innere Medizin
Dermatologie
etc.

An Naturheilkundlichen Verfahren wurden nur die absoluten Standartverfahren in geringen Umfang geprüft, da die Intention der Schule damals darin bestand ein Basiswissen zu vermitteln. Aufgrund der Vielgestaltigkeit alternativmedzinischer Verfahren sollten diese dann erst im Anschluss eigenverantwortlich und nach Interessenslage in den Assistenzzeiten praktisch erlernt werden.“


Weitere Ausbildungs-Stories von Heilpraktikern können Sie unten in den Kommentaren lesen

Folge der Impfpflicht: Heilpraktiker *innen müssen sich sogar zweimal gegen Masern impfen lassen (so wie viele weitere Gesundheitsberufe auch)

Gerne würde ich vor allem über positive Geschichten hier im Newsblog schreiben. Über besondere Therapien wie die TEM oder Erfolgsgeschichten von Patienten bei Heilpraktikern. Leider gehört zu solch einem Blog auch, dass man auf nicht so gute Nachrichten aufmerksam macht, damit alle informiert sind und agieren oder reagieren können.

Seit Verkündung des Gesetzes zur Impfplicht für Masern habe ich darauf aufmerksam gemacht (Artikel), dass der Gesetzgeber das Gesetz auch auf Heilpraktiker bezieht. Anfangs haben viele HPs die Nachricht nicht glauben wollen. Dann hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, das ab 1. März gilt.

Nun legt der Gesetzgeber bzw. die ausführende nachgeordnete Behörde noch einmal nach: die Impfpflicht gilt nicht nur für jeden Heilpraktiker. Mehr noch. Jeder Heilpraktiker muss sich sogar zweimal gegen Masern impfen lassen (so wie viele weitere Gesundheitsberufe). Das hat die Ständige Impfkommission(STIKO) des Robert Koch Instituts in ihrem „Epidemiologischen Bulletin“ verkündet (Link, Ausgabe von 9.1.20). Die STIKO benennt in ihrer Anweisung explizit den Beruf des Heilpraktikers (und viele weitere Gesundheitsberufe). Da es keinen Einzelimpfstoff für Masern gibt, erstreckt sich die Impfpflicht auf die Impfung mit dem Masern-Mumpfs-Rötel-Impfstoff.

Die STIKO schreibt dazu in ihren Bulletin vom 9. Januar: Die MMR-Impfung ist demnach für nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in folgenden beruflichen Tätigkeitsbereichen indiziert: „Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)* ) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. … Der Begriff „Heilberufe“ findet sich in Art. 74 (1) Nr. 19 Grundgesetz. Hier wird auch das Heilgewerbe aufgeführt (www.gesetze-im-internet.de/ gg/art_74.html), das Heilpraktiker mit umfasst.“

… Die Impfung soll mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Personen ohne frühere Lebendimpfung gegen MMR oder mit unklarem Impfstatus sollen zweimal im Abstand von mindestens 4 Wochen geimpft werden; Personen, die bisher nur einmal gegen Masern, Mumps oder Röteln geimpft worden sind, sollen eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen zur vorangegangen Impfung erhalten. Ziel ist, dass für jede Impfstoffkomponente (M–M–R) mindestens eine 2-malige Impfung dokumentiert ist.“

Auf 22 Seiten erläutert die STIKO in ihrem Bulletin die Details und Begründung für die konkrete Umsetzung der Masern-Impfpflicht. Sie veröffentlicht auch Zahlen zu Masern-Erkrankungen: 2019 gab es 513 Masern-Erkrankungen, die meisten in NRW. 2018 waren es noch 543 gemeldete Masern-Fälle.

Links:

• Link zum „Epidemiologischen Bulletin“ der STIKO vom 9.1.20

• Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen von Impfungen können beim Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. Das Institut bietet ein Meldeformular sowie eine Datenbank der gemeldeten Verdachtsfälle (Link)

Mich interessiert, wie Sie als Heilpraktiker*in das Thema sehen und bewerten. Gerne können Sie mir Ihren Kommentar per E-Mail schicken (an redaktion(at)heilpraktiker-newsblog(dot)de). Dann veröffentliche ich Ihnen Kommentar unter dem Artikel.

 


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Kommentar einer Heilpraktikerin aus Berlin (19.1.2020):
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Hallo Herr Becker,

was die ungeimpften Kollegen betrifft – warum sollte sich jemand gegen Mumps und Röteln impfen lassen, das steht nicht im Gesetz. Ich befürchte, das wird jemand durchklagen müssen. Gerade die Mehrfachimpfung würde ich verweigern und auf der expliziten Einzelimpfung bestehen. Da wäre ich doch einmal sehr gespannt, was Herr Spahn dann macht. Extra einen Impfstoff herstellen lassen?
Ohnehin ist die Frage überhaupt noch nicht geklärt, was mit hoch empfindlichen (z.B. bei mehreren Allergien) Patienten passiert – können die eine Ausnahmegenehmigung vom Arzt bekommen? Vom Hausarzt? 
Das wäre die nächste Frage, hat sich damit schon jemand beschäftigt?
Aber ich bin auch nicht so eine stramme Impfgegnerin. Alle Reaktionen die ich in der Praxis gesehen habe, waren nur bei allergisch vorbelasteten Kindern, und nur bei Mehrfachimpfungen. Tödliche Erkrankungen impfen zu lassen halte ich für sehr sinnvoll, alle anderen weniger. Und jede Entscheidung sollte individuell sein.
Mich ärgert vor Allem der Zwang an der Geschichte. Jeder Mensch darf sich frei entscheiden – auch frei entscheiden krank zu bleiben, oder ggf. zu werden. Das ist für manche Menschen vielleicht schwer zu ertragen, aber das bedeutet Freiheit.


„Ayurveda der Alpen“ – was kann Traditionell Europäische Medizin (TEM) als Therapie der Heilpraktiker leisten?

Traditionelle Medizinsysteme aus Asien wie TCM oder Ayurveda erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch auch in Europa gibt es seit seit über 2000 Jahren ganzheitliche Medizinsysteme mit langer Tradition und großer Beliebtheit in der Volksmedizin und Erfahrungsmedizin. Die Traditionell Europäische Medizin (TEM) als eines dieser Systeme wurde daher von der UNESCO in Österreich bei einigen Therapieformen sogar mit dem Titel Weltkulturerbe geadelt. In Österreich wird die Therapie von manchen als eine Art „Ayurveda der Alpen“ vermarktet. Und die Therapie ist sogar im allgemeinen Sprachgebrauch präsent, ohne dass wir uns dessen bewusst sind: die Begriffe Phlegmatiker, Choleriker, Melancholiker stammen aus dem Medizinsystem TEM.  Was steckt hinter der Therapie und den Begriffen, was sind ihre Möglichkeiten? Welche Rolle spielt die Therapie für Heilpraktiker und Patienten? Das habe ich einen Experten zu TEM gefragt. Der Heilpraktiker Uwe Sieber aus dem bayrischen Miesbach ist auf diese Therapie spezialisiert und hält Vorträge auf Veranstaltungen des Fachverband Deutscher Heilpraktiker zum Thema TEM. Ihn habe ich zur TEM interviewt.

Christian Becker: TEM ist eine uralte Heilmethode, die in ihrer Bedeutung aber vor ca. 100 Jahren von der konventionellen Medizin verdrängt wurde, bevor sie in den letzten Jahren von Heilpraktikern wieder entdeckt und belebt wurde. Wie ist es Ihrer Meinung nach zu dieser Verdrängung gekommen, wie zur Wiederbelebung und welche Bedeutung hat TEM heute in deutschsprachigen Ländern?

Uwe Sieber: Richtig ist, dass die Grundannahmen der TEM uralt sind – und weltweite Gültigkeit besitzen. So arbeiten, um nur einige zu nennen, die Traditionell Chinesische Medizin (TCM), die indische Medizin (Ayurveda) und indianische Medizinmodelle mit  denselben Prinzipien wie die TEM. Die Bedeutung der Naturkräfte und deren Einwirken auf den Menschen wird überall ähnlich gesehen – lediglich die Bezeichnungen variieren je nach kulturellem Umfeld.

Bis weit ins 19. Jahrhundert war die Humoralpathologie (Säftelehre), wie die TEM früher bezeichnet wurde, herrschendes Medizinmodell und hatte zum Beispiel in dem königlich-preussischen Leibarzt Dr. Christian Hufeland einen herausragenden Vetreter. Dieses hochkomplexe Natur-, Menschen- und Medizinmodell wurde jedoch durch die zunehmende Technisierung von Umwelt und Medizin in den Hintergrund gedrängt. Einfachere Bedingungszusammenhänge und Kausalketten ersetzten zunehmend die fordernde systemisch-vernetzte Schau der Humoralmedizin. Die moderne Medizin, die sich vermehrt an wissenschaftlichen Methoden orientiert (ohne selbst Wissenschaft zu sein), hat damit auch deren grundlegende Methodik der Kausalität für sich adaptiert. Die damit verbundene Verkürzung des theoretischen Ansatzes hat letztlich zu einer Medizin geführt, die eben – nur leicht überspitzt – Schmerzzustände mit Schmerzmitteln behandelt und Bluthochdruck mit Blutdrucksenkern.

Den reparativ-operativen Sektor ausklammernd, ist die Krise der modernen Medizin, in welche diese sich durch die unzulässigen Verkürzungen und Vereinfachungen selbst manövriert hat, ja offenkundig und zeigt sich nun exemplarisch am Umgang mit anderen Medizinmodellen und deren Heilmitteln. In dieser methodischen Auseinandersetzung gewinnt das komplexe Modell der TEM zusehends wieder an Bedeutung. Durch die größere Nähe zur natürlichen Umgebungswirklichkeit und die deutlich größere Vielschichtigkeit ermöglicht sie differenziertere Ergebnisse und Vorgehensmöglichkeiten als die gegenwärtige moderne Medizin.

Für diese Renaissance der TEM ist in erster Linie der Berufsstand der Heilpraktiker verantwortlich. Zum Einen haben viele Heilpraktiker diesem Modell immer vertraut und mit seiner Hilfe behandelt, zum Anderen wird es oft aktiv in der Ausbildung zum Heilpraktiker gelehrt, so z.B. in der Münchener Berufsfachschule für Naturheilkunde „Josef-Angerer“. Auch in anderen Ländern des deutschsprachigen Auslands nimmt die TEM immer größeren Raum ein. Sowohl in Österreich als auch in der Schweiz werden fundierte – zum Teil mehrjährige – Ausbildungen in TEM angeboten und zahlreich genutzt.

 

Christian Becker: Wenn ein Patient zum ersten Mal zu Ihnen kommt und noch wenig Erfahrung mit TEM hat, wird er Sie nach der Charakteristik von TEM fragen. Wie erklären Sie dem Patienten in 5 Minuten das Wesen der TEM?

Uwe Sieber: Ein ganzes Medizinsystem in fünf Minuten?

Okay, dann also sehr komprimiert: Mit Hilfe der Traditionell Europäischen Medizin (TEM) werden die Gesetzmäßigkeiten und Prinzipien des Makrokosmos Natur zur Beurteilung des Mikrokosmos Mensch und seiner aktuellen individuellen Situation herangezogen. Durch diese deduktive Herangehensweise entspricht das daraus folgende therapeutische Vorgehen den allgemeinen gültigen Prinzipien des Medizinsystems TEM genauso, wie es den gegenwärtigen Beschwerden des individuellen Einzelfalles gerecht wird.

  Um ein möglichst genaues Modellbild der Natur zu erhalten wurde deren Wirken seit jeher in elementaren Bestandteilen zusammengefasst. So entstand bereits in vorhippokratischer Zeit die Elementenlehre mit den vier Grundelementen Feuer, Wasser, Erde, Luft. Diesen Elementen sind Grundqualitäten zugeordnet, die auf energetischer Ebene stufenweise von warm bis kalt und auf der strukturellen Ebene von feucht bis trocken reichen. Damit ergeben sich folgende Grundbegrifflichkeiten:

Feuer (warm – trocken), Wasser (feucht – kalt), Erde (trocken – kalt), Luft (warm – feucht). Alle Vorgänge in der Natur, jedes Phänomen in der natürlichen Umwelt kann mit Hilfe dieser energetisch-strukturellen Betrachtungsweise betrachtet und vergleichbar eingeordnet werden.

Um den Mikrokosmos Mensch entsprechend beurteilen zu können werden diese Grundbegriffe der Elementen- und Qualitätenlehre in den Prinzipien der so genannten Cardinalsäfte subsumiert.

Für das Feuerprinzip steht hier die warm-trockene Cholera, für das Element Wasser das feucht-kalte Phlegma, für die Erde die trocken-kalte Melancholera und für die Luft schließlich der Cardinalsaft Sanguis mit seiner warm-feuchten Qualität. Aus diesen modellhaften Cardinalsäften ergeben sich zum Einen die verschiedenartigen Temperamente des Menschen – Choleriker, Phlegmatiker, Melancholiker, Sanguiniker. Zum Anderen entsprechen diesen Prinzipien als Repräsentanten im konkret-körperlichen Geschehen die so genannten Sekundärsäfte, nämlich die aktive („gelbe“) Galle, der Schleim, die Schlacken = verbrauchte („schwarze“) Galle sowie das Blut.

Die verschiedenen Temperamente als Grobeinteilung des Mikrokosmos Mensch haben prägenden Einfluss auf die funktionellen Abläufe im jeweiligen Individuum. Bereits aus dieser Kategorisierung lassen sich wichtige Erkenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten des jeweiligen Menschen gewinnen. Neben den Aussagen über die energetisch-strukturelle Grundsituation bestimmen die unterschiedlichen Temperamente schließlich auch über die Art der Reizaufnahme (Sensibilität) und der Reizantwort (Irritabilität), welche für die Funktionalität im jeweiligen Organismus von großer Wichtigkeit sind. Über die weitere Unterscheidung in verschiedene Konstitutionstypen – die in aller Regel über die Augendiagnose erfolgt – lassen sich diese Grunderkenntnisse noch weiter konkretisieren.

Der jeweilige zum Cardinalsaft gehörige Sekundärsaft wiederum gibt bereits einen Hinweis auf welche Organsysteme und -gruppen der Heilpraktiker im Einzelfall besonders achten sollte – gemäß obiger Reihenfolge nämlich auf den Verdauungsbereich, das Schleimhaut- und Lymphsystem, das Bindegewebe und das Blut- und Kreislaufsystem.

Auf Grundlage dieser TEM-basierten Betrachtung des einzelnen Patienten und seines speziellen Krankheitsbildes folgt letztendlich auch ein Theapieansatz, der – weil den Vorgaben der TEM entsprechend ausgewählt – auch für den vorliegenden individuellen Einzelfall erfolgversprechend ist.

 

Christian Becker: Könnten Sie anhand eines typischen Fallberichtes schildern, wie die TEM in einen konkreten Patientenkontakt einfließt?

Uwe Sieber: Im Kontakt mit einem Patienten gibt es schlichtweg keinen einzigen Moment, in welchem die Grundsätze der TEM nicht zur Geltung kämen.

Vielleicht lassen Sie mich einen typischen Patientenkontakt schildern:

Von den ersten Augenblicken an versuche ich mit allen Sinnen Informationen zu sammeln, die im Hinblick auf Temperament und Konstitution bedeutsam sind.

Steht der Patient dynamisch auf oder ist der Bewegungsablauf gehemmt? Ist die Körperhaltung gerade und das Gangbild symmetrisch oder gibt es Einschränkungen? Ist der Händedruck kraftvoll oder eher schwächlich?

Ist die Haut warm und gut durchblutet oder eher kalt? Hat das Gewebe eine guten Grundtonus oder ist es mehr pastös-verquollen? Sind Haut und Unterhaut elastisch-federnd oder eher trocken und reaktionsarm? Sind Stockungen oder Stauungen im Gewebe erkennbar? Die Pulsqualität des Patienten: Ist dieser schnell oder langsam – kräftig oder schwächlich – oberflächlich oder tief?

Ist der Lidspalt weit oder eher verengt? Ist die Mimik lebhaft oder eingeschränkt? Ist die Zunge rötlich und gut durchblutet? Ist sie welk oder gequollen? Sind Beläge erkennbar? Ist ein Mundgeruch verspürbar? Schildert der Patient seine Beschwerden lebhaft und detailliert oder antwortet er eher einsilbig? 

Die Anamnese liefert weitere Anhaltspunkte:

Gibt es gravierendere Vorerkrankungen? Wenn ja, welche, wann und mit welchem Verlauf, bzw. welcher Art von Behandlung? Gibt es Vor-Operationen? Wie steht es mit Implantaten, Zahnfüllungen, Piercings, Tättowierungen? Wie sieht es mit familiären Vorbelastungen aus?

Ebenfalls von bedeutendem Einfluss sind der Ablauf der Grundfunktionen, nämlich Appetit und Verdauung, Trinkmenge und Wasserlassen, Schlafverhalten, Hautatmung und für die weiblichen Patientinnen der Zyklusablauf.

Die Augendiagnose schließlich kann über die Bestimmung der Konstitution und als Funktionsdiagnose weitere Erkenntnisse über den Patienten liefern.

Als Ergebnis von Inspektion, Palpation, Anamnese und Augendiagnose können das Temperament des Patienten und seine Konstitution ermittelt werden. Diese bestimmen seine individuelle Reaktion auf bestimmte Krankheitszustände.

Nehmen wir als Beispiel einen vertebragenen, also durch Fehlfunktion der Wirbelsäule bedingten Kopfschmerz. Unter diesem leiden zwei Patienten – beide Mitte 50 – der eine mit cholerischem Temperament und carbo-nitrogenoider Konstitution, der andere ein Phlegmatiker mit plethorischer Konstitution.

Beim ersten Patienten haben die vorherrschenden Qualitäten Wärme und Trockenheit zu vermehrter Bildung und Ablagerung von Schärfen und Schlacken geführt welche mit erhöhter Spastik im umliegenden Gewebe verbunden ist. Zur Behandlung kommen deshalb vor allem befeuchtende Maßnahmen, z.B. Auflagen oder Wickel in Betracht. Diese sollten höchstens lauwarm sein um die Gewebespastik nicht zu forcieren. Alle Maßnahmen, welche den Tonus der Fasern vermindern und einen vermehrten Säfte- und Lymphfluss in die betroffene Region ermöglichen sind bei diesem Patienten hilfreich.

Ganz anders bei Patient zwei: Gewebestockungen und -stauungen aufgrund seiner kalten und feuchten Grundregulierung haben bei diesem zu den wirbelbedingten Kopfschmerzen geführt. Hier sind warme, energetisierende und faserkräftigende Maßnahmen – wie etwa Rotlicht, Heißluft, trockenes Schröpfen oder kräftige Massagen indiziert um seine Art Kopfschmerz angemessen zu behandeln.

Alle therapeutischen Methoden und Medikationen müssen den genannten qualitativen Grundrichtungen folgen um im Einzelfall erfolgreich sein zu können. Daher ist für die Behandlung nach den Grundsätzen der TEM vor allem relevant, dass die gewählte Therapieform – egal ob es sich um manuelle Verfahren, Reflexzonenbehandlungen oder medikamentöse Verordnungen handelt – die Vorgaben aus der Elementen- und Qualitätenlehre erfüllt.

 

Christian Becker: Welche Chancen bietet die TEM Heilpraktikern und ihren Patienten in der Zukunft?

Uwe Sieber: Das lässt sich für beide Gruppen gemeinsam beantworten, denn von den Vorteilen profitieren sowohl Heilpraktiker als auch Patient.

Die TEM bietet Heilpraktiker und Patient – seit jeher – die Sicherheit, sich eines übergeordneten Modells zu bedienen, das seit Jahrtausenden besteht und die Basis der Erfahrungsmedizin darstellt. Die Empirie, die Summe dieser gemachten Erfahrungen ist so vielfältig und abgesichert, dass der Heilpraktiker die TEM mit großem Vertrauen auf deren Richtigkeit im individuellen Behandlungsfall anwenden kann. Im Laufe der Zeit gab es zudem unzählige große Geister der TEM auf deren Lehren und Erkenntnisse der Behandler beruhigt zurückgreifen kann.

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der TEM ist die Möglichkeit einer prognostischen Aussage im individuellen Krankheitsfall. Die Einbeziehung der natürlichen Gesetzmäßigkeiten erlaubt es, die weitere Entwicklung im individuellen Krankheitsgeschehen abzuschätzen. Für Therapeut wie Patient eine große Hilfe!

Ein weiterer Vorteil der TEM liegt darin, dass sie auf keine Methoden beschränkt ist. Jedes Therapieverfahren, das sich in das Modell der Elementen- und Qualitätenlehre eingliedern lässt, kann auch im Sinne der TEM genutzt werden. Damit ist die TEM nicht auf klassische Verfahren wie Ab- und Ausleitungsverfahren, Akupunktur, Reflexzonenbehandlungen etc. eingegrenzt. Auch moderne Therapieformen, wie etwa Softlaserbehandlungen als ein Typus energetischer Verfahren lassen sich problemlos in das Modell einbringen.

Durch all dies ist gewährleistet, dass auch in der Zukunft die TEM für Behandler wie Patient ein ebenso lebendiges wie erfolgversprechendes Medizinmodell bleibt! 

Petition von Heilpraktiker gegen die Impfpflicht erreicht über 50.000 Unterschriften

Der Heilpraktiker Thomas Stapper hat mit seiner Petition gegen die Impfpflicht an den Bundespräsidenten eine wichtige Hürde genommen: bereits über 50.000 Unterzeichner konnte er aktivieren.

Würde das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag noch laufen, hätte Stapper mit dem Quorum von 50.000 Unterschriften eine Anhörung im Gesundheitsausschuss erzwungen (bei einer Bundestags-Petition). So appelliert Stapper in einem Schreiben vom November noch einmal an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, das Gesetz nicht zu unterzeichnen: “ Meine Petition an Sie zur Verhinderung des „Masernschutzgesetzes“ ist nun von mehr als 50.000 Zwangsimpfungsgegner/innen unterzeichnet worden. Diese 50.000 Menschen sind nur durch „Weitersagen“ zustande gekommen. Keine Zeitung und kein Sender hat diese Menschen darauf aufmerksam gemacht!  Stellen Sie sich vor, in einer ARD-Sondersendung am Samstag 16.11. um 20:15 Uhr zum gerade vom Bundestag beschlossenen Gesetz sei diese Petition als eine Möglichkeit der bürgerlichen Einflussnahme auf die Legislative erwähnt  worden. Vermutlich hätten Millionen Menschen unterzeichnet. Wenn Sie sich die Gründe der Unterzeichner/innen durchlesen, bemerken Sie, dass die meisten Menschen keine Impfgegner sind, sondern für eine freie individuelle Impfentscheidung eintreten.“

Link zur Petition bei Change.org (Stand 12.12.: 55.000 Unterschriften)

Warum Menschen die Petition unterzeichnen. Hier einige Beispiel-Antworten: Weil …

„…es muss jedem selbst überlassen sein, ob er sich oder seine Kinder impfen lassen will. Alles andere verstößt gegen das Grundrecht.“ Hildegard T.

„Ich die Schäden der Impfungen nicht abschätzen kann und daher mir dieses Risiko zu groß erscheint.“ Christian S.

„Ich selber einen Impfschaden in der Familie hatte.“ Toska P.

„Die Statistiken über die Anzahl der Todesfälle infolge von Impfungen spricht für sich.
Die Folgeschäden, Allergien, neurologische Erkrankungen u.a., ohne tödlichen Verlauf kommen noch dazu.
Wie viele tatsächliche Sterbefälle, Komplikationen und Dauerschäden auf Grund von Masernerkrankungen & Co ohne Impfungen können dagegen gehalten werden?
Natürlich ausgenommen die Fälle von Folgen, welche wegen anderen Erkrankungen zur selben Zeit zu Komplikationen oder Tod geführt haben.
„Das Impfen ist, wenn man dessen Gefahren nicht kennt, eine Dummheit;
wenn man sie kennt, ein Verbrechen.“
Dr. med. Franz Hartmann, in seinem Buch: Der Impf-Friedhof (1912).“ Regina M.

„weil die Pharmaindustrie Impfstoffe nicht seriös und von unabhängigen Instituten überprüfen lässt und es vielmehr um Geld geht als um Gesundheitsprävention.“ Kathrin H.

„…,weil das erst der Anfang einer riesen großen Welle von Entmündigung für uns Menschen sein wird.
Wenn das „Kinderschutz“ Gesetz im Grundgesetz verankert wird, wird es für alle, ALLE, Eltern hässlich werden.
Ob für oder gegen das Impfen… Schritt für Schritt werden uns unsere Rechte genommen, es wird vielleicht nicht für jeden sofort ersichtlich und auch nicht für jeden gleich ungemütlich, aber es ist höchste Achtsamkeit geboten.
Es wird Zeit, dass wir uns nicht mehr aus Bequemlichkeit alles bieten lassen, alle fressen was sie uns vor die Füße werfen!
Und ja, andere Wege einschlagen ist nicht einfach, aber wer an seiner Freiheit und Gesundheit hängt, der sollte sich von all den giftigen Informationen dieses Staates frei machen und anfangen die Wahrheit zu leben.
Wir werden bewusst kleingehalten und weil das immer schwieriger wird, werden wir mit falschen Informationen, Giften und Unterdrückung zurückgedrängt!
Wir sind mehr als das was sie uns versuchen permanent einzupflanzen!
Jeder von uns hat eine Kraft gegen die sie nicht ankommen werden, also nutzt sie. Fokussiert euch auf das was ihr seid und könnt. Wir sind lauter, wir sind stärker, wir haben es in der Hand.
Seid wachsam, achtsam und lasst euch nicht von Angst treiben.
Die Angst die sie verbreiten dient dazu euch in diesem Strudel gefangen zu halten!
Wir bestimmen was mit uns passiert, kein Spahn, keine Lobby, kein Staat! Wir haben es in der Hand, ganz gleich was uns seit unserer Kindheit erzählt wird.“ A.S.

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