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BMG will Heilpraktikern die Eigenbluttherapie untersagen: Verband FDH protestiert mit Schreiben an Gesundheitsausschuss

heilpraktiker

Mit einem Verfahrenstrick will das Bundesgesundheitsministerium einen Passus im Gesetzentwurf des GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) so verändern, dass Heilpraktikern die Eigenbluttherapie faktisch verboten wird. Am 4. April hat die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag stattgefunden. Zum 1. Juli soll es in Kraft treten. Bisher wurde noch kein Heilpraktikerverband von der Politik dazu angehört.
Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) protestiert mit einem Schreiben an die Politik (Auszüge im Blog) gegen das Verbot der Eigenbluttherapie für Heilpraktiker.

Verfahrenstrick der Politik

Der Verfahrenstrick des Ministeriums besteht darin, dass er Nicht-Ärzten die erlaubnisfreie Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel untersagt (durch eine Änderung im Paragraph 13, Satz 2 b im Arzneimittelgesetz AMG). Die neue Formulierung laut GSAV (Kabinettsentwurf vom 30.1.) würde dafür sorgen, dass die Verschreibungspflicht nach § 48 AMG in Verbindung mit der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) auszulegen ist. In deren Anlage 1 steht: „Blutzubereitungen humanen Ursprungs zur arzneilichen Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper.“ Somit wäre die Eigenbluttherapie Heilpraktikern untersagt – durch einen Verfahrenstrick im GSAV-Gesetz.

Protestschreiben des Heilpraktikerverbandes FDH

Die Präsidentin des FDH, Ursula Hilpert-Mühlig, schreibt dazu an die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Bundestages: „Die vorgesehene Gesetzesänderung würde Heilpraktikern die klassische naturheilkundliche Eigenbluttherapie faktisch komplett verbieten; das halten wir für absolut unverhältnismäßig auch hinsichtlich des Patientenschutzes.“ Denn es ist nicht ersichtlich, welche Gefahrenabwehr hier erfolgen soll. „Mit seinem eigenen Blut kann ein Patient sich nicht (nochmal) infizieren.“

Sie richtet sich an die Abgeordneten: „Wir appellieren daher auch im Namen unserer vielen Patienten, denen mit Eigenblutbehandlung vielfach geholfen werden konnte und kann, für eine gesetzliche Lösung zum Erhalt dieser Therapie durch Heilpraktiker. Sie ist laut Umfragen das dritthäufigste Verfahren, das in unseren Praxen angewendet wird.“

Aktivitäten

Weiterführende Informationen zum Thema inklusive Stellungnahmen, Einschätzungen, Informationen über Anhörungen im Bundestag bietet der FDH als Zusammenfassung für Interessierte auf seiner Webseite an: Link. Darin schildert der Verband auch seine politischen Aktivitäten, mit denen er sich für die Eigenbluttherapie einsetzt.

 

Hintergrund der politischen Kampagne gegen die Therapie:

Die Strategie auf Bundesebene im Rahmen politischer Kampagnen gegen den Heilpraktiker-Beruf besteht darin, den Heilpraktikern einzelne Therapien zu entziehen. Dazu gehören aktuell die Eigenbluttherapie, für Osteopathie einen eigenen Beruf zu schaffen (Bericht im HP-Newsblog) oder auch die Homöopathie zu dezimieren (durch die politisch unterstützte Kampagne gegen diese Therapie, Berichte im Homoeopathiewatchblog). Dadurch soll der Beruf immer weiter ausgehöhlt und ihm immer mehr Therapien und somit auch die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. Indem immer mehr einzelne Therapien verboten werden, kommt dies einem schleichenden Berufsverbot gleich.

Parallel arbeitet auf Länderebene die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) daran, die gesetzlichen Grundlagen für den Beruf z.B. bei Ausbildung und Berufsausübung zu erschweren (Bericht im HP-Newsblog).

Das GSAV-Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft, die Vorschläge für eine Ausbildungs- und Berufsordnung für Heilpraktiker soll im Juni die GMK in Leipzig präsentieren. 


 

Auch die Ärztezeitung berichtet über das Thema (Link):

 

 


 

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